Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.127
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Wenngleich es sich bei der Innsbruck Marketing GmbH um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des UGB handelt, regte die Kontrollabteilung an, künftig ein IKS
in Schriftform gemäß den Bestimmungen des GmbHG auszuarbeiten.
Dazu teilte die IMG mit, dass der Anregung der Kontrollabteilung entsprochen
werde.
In Beantwortung der aktuellen Follow up – Einschau teilte die Geschäftsführung mit,
dass ein Internes Kontrollsystem (IKS) im ersten Quartal 2024 ausgearbeitet werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Im Geschäftsjahr 2021 wies die IMG einen beachtlichen Bilanzgewinn in Höhe von
€ 338.405,54 aus. Der betreffende Bilanzgewinn errechnete sich aus dem Jahresfehlbetrag von € - 835.432,56, der Auflösung der Gesellschafterzuschüsse als nicht
gebundene Kapitalrücklagen von gesamt € 955.000,00 und dem Gewinnvortrag aus
dem Vorjahr in Höhe von € 218.838,10.
Auch im vorangegangenen Wirtschaftsjahr bildete die Gesellschaft ebenfalls einen
beträchtlichen Bilanzgewinn von € 218.838,10 ab. Im Jahr 2019 war hingegen ein
Bilanzverlust von € - 70.898,94 zu verzeichnen.
Nach Maßgabe des geltenden Gesellschaftsvertrages erfolgt die Gewinnverteilung
jeweils über Beschluss der Generalversammlung nach Prüfung und Genehmigung
des Jahresabschlusses. Gemäß GmbHG unterliegen der Beschlussfassung der Gesellschafter die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Verteilung des Bilanzgewinnes, falls letzterer im Gesellschaftsvertrag einer besonderen
Beschlussfassung von Jahr zu Jahr vorbehalten ist. Der festgestellte Bilanzgewinn
kann entweder im Verhältnis der eingezahlten Stammeinlagen verteilt (ausgeschüttet) oder in das nächste Geschäftsjahr vorgetragen (thesauriert) werden.
Die Kontrollabteilung regte aus formalrechtlichen Gründen an, künftig in Entsprechung des GmbHG in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag einen nach Feststellung des Jahresabschlusses eigenständigen Beschluss der Gesellschafter hinsichtlich der Gewinnverteilung (Ausschüttung oder Thesaurierung) zu fassen.
Im Anhörungsverfahren teilte die IMG mit, dass der Anregung der Kontrollabteilung
entsprochen werde.
Im Rahmen der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2023 wurde entsprechend
der Anregung der Kontrollabteilung der Beschluss der Gesellschafter betreffend die
Gewinnverteilung des Bilanzgewinnes 2022 übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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