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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

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5.

Maglbk/69821/BE-BM/3

2.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird angewiesen die entsprechenden (gedeckelten) Budgetmittel für den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck 2025 und die Mittelfristplanung 2026 ordentlich anzumelden.

7.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2021

7.1

Maglbk/197/FÖR-SOG/1/2

Innsbrucker Soziale Dienste
GmbH (ISD), Zuschuss für Kinderbetreuungskosten für Mitarbeitende
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.03.2024:
1.

2.

6.

Herr Bürgermeister wird als Eigentümervertreter der lnnsbrucker Soziale
Dienste GmbH (ISD) beauftragt, dafür
Sorge zu tragen, dass für die MitarbeiterInnen der ISD in Anwendung des für
städtische Bedienstete zu gewährenden Kinderbetreuungszuschusses dieser ebenso den dortigen Beschäftigten
im Rahmen einer befristeten Gewährung für das Kalenderjahr 2024 zugesprochen wird.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, für die Bedeckung der Finanzierung der ISD die notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Abgangsdeckung zu veranlassen.
Maglbk/69214/IM-IMB/11
Stadtbibliothek, Erweiterung der
Kinderbibliothek im 1. Obergeschoß

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.03.2024:
1.

Die Stadt Innsbruck beauftragt die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG), die Erweiterung der Kinderbibliothek im 1. Obergeschoss des
PEMA Il-Gebäudes auf dem Grundstück 468/10, KG Innsbruck, laut dem
IIG-Projektbericht vom 28.09.2023 ab
Beginn des Jahres 2025 umzusetzen.
Vor der Umsetzung des Projektes ist
seitens der IIG allenfalls eine Information über den Planungsstand an die
Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, vorzunehmen
und anschließend die Kostenschätzung
auf Basis dieser Planungsmaßnahmen
anzupassen.

GR-Sitzung 21.03.2024

Förderung in der Schutzzone 3 Villensaggen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.03.2024:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich Fenstersanierung im Erdgeschoß am Gebäude mit
der Hausbezeichnung
mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 8.050,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.
7.2

Maglbk/608/FÖR-SOG/3/2
Förderung in der Schutzzone 3 Villensaggen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.03.2024:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich Instandsetzung der
Garteneinfriedung und des historischen Eisenzauns am Gebäude mit der Hausbezeichnung
mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von € 9.340,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.