Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.39
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Mietzinsvorschreibung
der IIG KG für
„Garagenbox Nr. 6“ –
Empfehlung
Bei der Durchsicht der Buchungen des Jahres 2022 war für die
Kontrollabteilung eine weitere Mietzinsvorschreibung der IIG KG über
monatlich netto € 163,87 (Jahr 2022 gesamt: € 1.966,44) auffällig.
Weitere Recherchen dazu zeigten, dass diese Mietzinsvorschreibung
von der IIG KG an die MA IV unter dem Titel „Garagenbox Nr. 6 –
Bücherei“ gerichtet war. Gemäß Rücksprache mit der Leiterin des
Referates Stadtbibliothek nutzte die Stadtbibliothek seit der
Rückstellung der Räumlichkeiten im Jänner 2019 in der Colingasse
keine Flächen – auch nicht die fragliche Garagenbox – mehr.
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV – Referat Haushaltswesen und
Controlling, die aktuelle Nutzung dieser Garagenbox in der Colingasse
abzuklären. Damit in Verbindung stehend wäre die buchhalterische
Abwicklung der Mietzinsvorschreibung über den Unterabschnitt 273010
zu überprüfen und gegebenenfalls eine Korrektur vorzunehmen.
Das Referat Haushaltswesen und Controlling stimmte der Empfehlung
der Kontrollabteilung in der abgegebenen Stellungnahme zu. Die
Fachdienststelle stelle eine Klärung und Abänderung der Vorschreibung in Aussicht.
Nachverrechnungen zu
Mietzinsvorschreibung
IIG KG für Stadtbibliothek im Jahr 2023 –
Empfehlung
Im Jahr 2023 waren für die Kontrollabteilung zwei zusätzliche
Vorschreibungen der IIG KG im Zusammenhang mit Mietzinsnachverrechnungen ersichtlich. Diese Nachverrechnungen waren bei
der IIG KG auf erhöhte Rückzahlungsraten eines zur Finanzierung des
Ankaufs der Mieträumlichkeiten beanspruchten Bankkredites
zurückzuführen. Im Detail ergaben sich diese erhöhten Rückzahlungsraten aufgrund des gestiegenen (Kredit-)Zinsniveaus.
Für das 1. Halbjahr 2023 errechnete die IIG KG einen Nachzahlungsbetrag von netto € 120.173,40 zzgl. € 24.034,68 USt. Für das 2.
Halbjahr 2023 ergab sich lt. IIG KG ein Nachzahlungsbetrag von netto
€ 14.793,08 zzgl. € 2.958,60 USt. Die MA IV wickelte diese
Nachzahlungen budgetär im Unterabschnitt 029000 – Amtsgebäude
auf dem Sachkonto 700000 – Mietzinse (DK) ab.
Diese buchhalterische Abwicklung bewertete die Kontrollabteilung als
kritisch. Dies aus dem Grund, da der verwendete Unterabschnitt
029000 – Amtsgebäude umsatzsteuerlich dem „gemischten Unternehmensbereich“ zugeordnet war. Folglich ergab sich für die Stadt
Innsbruck in diesem Bereich eine lediglich 30 %ige Vorsteuerabzugsmöglichkeit, während im Unterabschnitt
273010
–
Stadtbibliothek eine vollständige Vorsteuerabzugsmöglichkeit gegeben
war.
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV – Referat Haushaltswesen und
Controlling, diesen umsatzsteuerlichen Aspekt zu prüfen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme stimmte die betroffene
Fachdienststelle der Einschätzung der Kontrollabteilung zu. Das
Referat Haushaltswesen und Controlling berichtete, dass die
erforderlichen Umbuchungen bereits durchgeführt worden sind.
MagIbk/62945/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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