Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.65
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Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 19.)
Textziffer
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
BERICHT
ÜBER DIE FOLLOW UP – EINSCHAU 2023
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der Kontrollabteilung über die Follow up – Einschau 2023 eingehend behandelt und erstattet
mit Datum vom 07.03.2024 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 05.02.2024, Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1, ist
allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat in der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfungsgegenstand
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Die Kontrollabteilung hat im Sinne der Bestimmungen des § 74c des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) eine Follow up – Einschau durchgeführt.
Dies zu den Prüfberichten, die im Jahr 2023 für den Bereich des Stadtmagistrates
verfasst worden sind. Weiters beinhaltet die aktuelle Follow up – Einschau auch die
Berichte über durchgeführte Prüfungen von Unternehmungen und sonstigen
Rechtsträgern. Der gemeinderätliche Kontrollausschuss und der Gemeinderat behandelten diese Berichte.
Die Kontrollabteilung formulierte bei diesen Berichten Empfehlungen, deren Umsetzungen im Zuge der seinerzeitigen Stellungnahmen entweder zugesichert oder
nach Möglichkeit bereits erledigt worden sind. Die nach Durchführung der damaligen Anhörungsverfahren noch nicht (gänzlich) umgesetzten Empfehlungen waren
Gegenstand der nunmehrigen Follow up – Einschau 2023. Außerdem zielte die vorgenommene Prüfung auch auf die Einholung von offenen Nachweisen ab, welche
die Empfehlungsumsetzungen dokumentieren.
Darüber hinaus griff die Kontrollabteilung in diesem Bericht auch Anregungen aus
der vorangegangenen Follow up – Einschau 2022 erneut auf. Dies betraf Empfehlungen, die nach Bewertung der Kontrollabteilung bisher ganz oder teilweise (mit
entsprechender Begründung) unerledigt blieben oder zu denen die geprüften Stellen
ankündigten, ihnen in Zukunft zu entsprechen.
2 Vorgangsweise
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Die Kontrollabteilung kontaktierte die jeweiligen städtischen Dienststellen sowie die
Geschäftsführungen der betroffenen Unternehmungen und sonstigen Rechtsträger
direkt schriftlich. Dies mit der Bitte, über eingeleitete Schritte zur Umsetzung von
Empfehlungen zu berichten. Als Frist galt dabei ein Zeitraum von 4 Wochen. Zudem
waren dazu auch geeignete Nachweise bereitzustellen.
Für den Bereich des Stadtmagistrates setzte die Kontrollabteilung die Magistratsdirektion sowie die zuständigen Abteilungsleitungen von diesem Vorhaben abschriftlich in Kenntnis.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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