Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.66

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Von den geprüften Unternehmen und sonstigen Rechtsträgern war – wie bereits
anlässlich der jeweiligen ursprünglichen Anhörungsverfahren – bekannt zu geben,
welche Berichtspassagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse tangieren. Dies
würde allenfalls eine Behandlung in der vertraulichen Sitzung des Gemeinderates
erforderlich machen. Die Kontrollabteilung erwähnt dazu, dass in diesem Zusammenhang keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse reklamiert worden sind, die
einer besonderen Berichtsbehandlung bedurft hätten.
3

Die Kontrollabteilung hält fest, dass sie mit der geschilderten Vorgangsweise auch
dem Gebot des § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) entsprach. Diese Bestimmung regelt, dass den betroffenen Dienststellen, Einrichtungen und Rechtsträgern die Gelegenheit zur Abgabe sachlich begründeter Äußerungen zu geben ist. Diese sind bei der Abfassung
der Prüfberichte zu berücksichtigen.

4

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren
Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

5

Zudem erwähnt die Kontrollabteilung, dass allfällige Rundungsdifferenzen bei der
Darstellung von Berechnungen nicht ausgeglichen worden sind.

6

Beteiligte Personen und Rechtsträger, die in diesem Bericht namentlich genannt
werden, sind in öffentlichen Verzeichnissen (z.B. Firmenbuch, Grundbuch etc.) oder
anderen allgemein zugänglichen Dokumenten (bspw. Sitzungsprotokolle der öffentlichen Sitzungen des städtischen Gemeinderates) ersichtlich und somit für die Allgemeinheit einsehbar.
3 Vorangegangene Follow up – Einschau 2022

7

Diesem Bericht vorangegangen ist der Bericht über die Follow up – Einschau 2022
vom 24.02.2023, Zl. KA-19439/2022. Der gemeinderätliche Kontrollausschuss behandelte diesen Bericht in seiner Sitzung vom 07.03.2023. Dem Gemeinderat wurde
gemäß § 74f Abs. 2 IStR darüber in seiner Sitzung vom 23.03.2023 berichtet.

8

Im letztjährigen Follow up – Bericht ist von der Kontrollabteilung der Stand zu 104
Empfehlungen abgefragt worden. Bei insgesamt 38 Empfehlungen dieser Einschau
nahm die Kontrollabteilung im Zuge der aktuellen Follow up – Prüfung eine erneute
Nachfrage vor. Von diesen 38 Empfehlungen der Kontrollabteilung waren 35 mit
„wird in Zukunft entsprochen werden“, 2 mit „wurde teilweise entsprochen“ und 1 mit
„wurde aus erwähnten Gründen teilweise entsprochen“ kategorisiert.
Das Ergebnis dieser für die nunmehrige erneute Follow up – Einschau 2023 relevanten Empfehlungen ist nachstehend aufgelistet:
3.1 Follow up – Einschau 2022 / Bereich Stadtmagistrat Innsbruck
Prüfung Teilbereiche Referat Schulverwaltung
(Bericht vom 04.11.2015)

9

Die Stadt Innsbruck verrechnete Schulerhaltungsbeiträge in Form von Betriebsbeiträgen an beitragspflichtige Gebietskörperschaften gemäß § 78 Abs. 3 des Tiroler

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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