Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.67
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Schulorganisationsgesetzes (TSchOG) i.d.g.F. Aus den bereitgestellten Prüfungsunterlagen war für die Kontrollabteilung ersichtlich, dass die ursprüngliche Kalkulation der Betriebsbeiträge auf die Jahre 1986 und 1987 zurückging. Bis zum Zeitpunkt
der damaligen Prüfung waren nahezu 30 Jahre vergangen. Die Kontrollabteilung
empfahl daher, die Höhe dieser zwar valorisierten Kostensätze aufgrund allfälliger
eingetretener Änderungen in der Kosten- und Erlösstruktur bei den städtischen
Pflichtschulen zu hinterfragen. Gegebenenfalls sollten die Betriebsbeiträge unter
Berücksichtigung aktualisierter Kalkulationen neu festgesetzt werden. Bei Anwendung eines allfälligen schriftlichen Vertrages gemäß § 79 Abs. 1 TSchOG i.d.g.F.
wären diese sodann mit den betroffenen Gemeinden neu zu verhandeln. Im damaligen Anhörungsverfahren kündigte das seinerzeitige Amt für Familie, Bildung und
Gesellschaft an, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu folgen.
Zu den vergangenen Follow up – Einschauen bekräftigte die Fachdienststelle ihre
Absichten in Richtung Neuberechnung der Kostensätze und Neuverhandlung dieser
mit den betroffenen Gemeinden. Gleichzeitig wies die Fachdienststelle allerdings
auf die notwendige kostenrechnerische Unterstützung weiterer städtischer Dienststellen – insbesondere der Finanzabteilung – hin.
Aktuell erneut dazu befragt verwies das Amt für Schule und Bildung der MA V darauf, dass die Finanzabteilung im Jahr 2023 eine Neuberechnung der Betriebsbeiträge vorgenommen hat. Anhand dieser Berechnungen ergaben sich zum Teil deutlich höhere Betriebsbeiträge. Diese neu berechneten Beiträge gelangten für das
Schuljahr 2023/2024 zur Vorschreibung. Der seinerzeitigen Anregung der Kontrollabteilung konnte somit gänzlich entsprochen werden.
Der Vollständigkeit halber erwähnt die Kontrollabteilung, dass diese Empfehlungsumsetzung für die Stadt Innsbruck mit einer maßgeblichen Erhöhung der Einnahmen aus Schulerhaltungsbeiträgen nach dem TSchOG verbunden ist. Zum Zeitpunkt der damaligen Prüfung beliefen sich die vorgeschriebenen Betriebsbeiträge
für das Schuljahr 2013/2014 für eine Schüleranzahl von 131 auf insgesamt
€ 123.627,00. Gemäß den von der Fachdienststelle zur Verfügung gestellten Rechnungsdaten ergaben sich Betriebsbeiträge für das Schuljahr 2023/2024 für eine
Schüleranzahl von 174 von insgesamt € 386.749,41. Zudem schrieb das Amt für
Schule und Bildung im Unterschied zur seinerzeitigen Prüfung für das Schuljahr
2023/2024 zusätzlich Investitionsbeiträge in einem betraglichen Gesamtausmaß
von € 241.453,27 vor. Der gesamte Vorschreibungsbetrag für Schulerhaltungsbeiträge (Betriebs- und Investitionsbeiträge) der Stadt Innsbruck belief sich somit für
das Schuljahr 2023/2024 auf eine Summe von € 628.202,68.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Prüfung Teilbereiche Referat Städtische Musikschule
(Bericht vom 13.08.2018)
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Die Einschau zeigte, dass bei den städtischen Musikschullehrern auch Überstunden
bzw. Mehrstunden angefallen sind, welche zur Auszahlung gelangten. Einzelne
Stichproben brachten aus Sicht der Kontrollabteilung das Ergebnis, dass die Ausbezahlung von Überstunden bzw. Mehrstunden teilweise im Zusammenhang mit
den praktizierten Abschlagsstunden bzw. Vorbereitungsstunden und sog. erhöhten
Werteinheiten (Faktor 1,5) standen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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