Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.77

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das Jahr 2022 habe das Amt für Rechnungswesen den ausgewiesenen schließlichen Rest (die städt. Forderung) per 31.12. inhaltlich mit dem Amt für Soziales als
zuständiger Fachdienststelle abgestimmt. Diese Vorgehensweise werde auch künftig so beibehalten.
Dazu erwähnte die Kontrollabteilung, dass der auf dem Konto 279000 per
31.12.2022 ausgewiesene Forderungsbetrag von € 3.002.529,98 für sie nachvollziehbar war. Allerdings bestand auf dem Konto 279000 per 31.12.2022 sowie zum
Follow up – Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung Mitte Jänner 2024 ein weiterer
Forderungsbetrag von € 8.036,07. Dieser stand gemäß der Angabe im Buchungstext in Verbindung mit der Abrechnung der hoheitlichen Mindestsicherung
betreffend das Jahr 2021 und war aus Sicht der Kontrollabteilung klärungs- bzw.
bereinigungsbedürftig.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

Belegkontrollen I. Quartal 2021
(Bericht vom 26.05.2021)

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Die Kontrollabteilung behob eine Auszahlung des Amtes für Sport der MA V. Dabei
gelangte ein Betrag von € 5.232,44 als jährlicher Bestandzins für ein Privatgrundstück in Igls im Bereich der Bob-, Rodel- und Skeletonbahn an den Grundstückseigentümer zur Auszahlung.
Die Kontrollabteilung thematisierte diese Angelegenheit bereits im Jahr 2013 anlässlich ihres Berichtes über die Prüfung der Gestion des Amtes für Sport. Dabei
monierte sie, dass der Bestandzins den städtischen Haushalt aufgrund der vorherrschenden Vertragssituation unmittelbar belastete. Damals bemerkte die Kontrollabteilung, dass der OSVI die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der durch
Fruchtgenussvertrag mit der Stadtgemeinde Innsbruck überlassenen Anlagen und
Einrichtungen (u.a. der Bob-, Rodel- und Skeletonbahn Igls) oblag. Sie regte daher
seinerzeit an zu prüfen, ob dieser Bestandzins einen Aufwand der OSVI darstellt,
der sich aus der Besorgung der jeweiligen Aufgaben der Gesellschaft ergibt. Demgemäß wäre dieser von der OSVI und nicht von der Stadt Innsbruck zu bezahlen.
Das Amt für Sport befürwortete in seiner damaligen Stellungnahme die Empfehlung
der Kontrollabteilung. Eine letztliche Umsetzung der Anregung ließ sich jedoch nach
Prüfung der Angelegenheit durch die OSVI über Veranlassung der MA IV als Beteiligungsverwaltung nicht erzielen. Der in der MA IV damals zuständige Mitarbeiter
der Beteiligungsverwaltung sah jedoch seinerzeit einen Lösungsansatz darin, den
Versuch eines allfälligen Grundtausches zu unternehmen. Dies in der Zeit bis Ende
des im Mietvertrag festgeschriebenen Kündigungsverzichtes der Stadt per
31.12.2021. In Anbetracht des herannahenden Ablaufs des Kündigungsverzichtes
der Stadt Innsbruck per 31.12.2021 rief die Kontrollabteilung diese Angelegenheit
beim Amt für Sport stellvertretend für die betroffenen städtischen Fachdienststellen
in Erinnerung.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme berichtete das Amt für Sport seinerzeit
u.a. darüber, dass die OSVI mit dem betroffenen Grundstückseigentümer im Austausch stand. Dies im Zuge der OSVI-Masterplanentwicklungen und der zu aktualisierenden Homologierung der Bob-, Rodel- und Skeletonbahn. Im Folgejahr informierte das Amt für Sport über den aktuellen Stand der Projektplanungen der OSVI

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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