Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.78
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zur Wiedererreichung der im Jahr 2024 auslaufenden Homologierung für die Olympia Bob-, Rodel- und Skeletonbahn. Für den weiteren Fortgang in dieser Sache verwies das Amt für Sport auf die damals in Gang befindlichen Grundstücksverhandlungen.
Im vergangenen Jahr bestätigte das Amt für Sport, dass auf der Grundlage der Verhandlungen letztlich ein neuer Bestandvertrag zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer abgeschlossen worden ist. Der Grundstückseigentümer lehnte einen Tausch oder einen Verkauf der Grundstücksflächen ab. In diesem Zuge sei die
Übereinkunft getroffen worden, dass der anfallende jährliche Bestandzins künftig
von der OSVI bedeckt werde. Der dafür notwendige Unterbestandvertrag zwischen
der Stadt und der OSVI war zum Zeitpunkt der letztjährigen Follow up – Einschau
ausverhandelt. Die Unterzeichnung dieses Unterbestandvertrages stand für einen
endgültigen Abschluss dieser Angelegenheit allerdings noch aus. Zur diesjährigen
Follow up – Einschau lag der Kontrollabteilung der am 14.03.2023 allseits unterfertigte Unterbestandvertrag vor.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Prüfung Entwurf Rechnungsabschluss 2020 der Stadt Innsbruck
(Bericht vom 30.09.2021)
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Die Stadt Innsbruck beanspruchte bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) unter anderem auch 15-jährige endfällige Ausleihungen. Die Fachdienststelle schlug
diesen Ausstattungsvorschlag in Zusammenarbeit mit einem externen Berater, dem
externen Controller des Finanzbeirates der Stadt Innsbruck, unter Angabe fachlicher
Begründungen vor. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag im Wege seiner Beschlussfassungen.
Bereits bei den Prüfungen der Jahresrechnungen 2018 und 2019 richtete die Kontrollabteilung bezüglich dieser endfälligen Finanzierungstranchen eine Empfehlung
an das damalige Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV. Dabei regte
sie an, budgetär mögliche und allenfalls umsetzbare Tilgungs- bzw. Ansparkonzepte
in Erwägung zu ziehen. Dies unter Einbindung des externen Controllers und des
städtischen Finanzbeirates.
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang
unter anderem, dass vom damaligen Finanzdirektor in der Sitzung des städtischen
Finanzbeirates vom 08.11.2018 ein „Ansparmodell in Form einer Rücklagenbildung“
in Aussicht gestellt worden ist.
Ergänzend machte die Kontrollabteilung auf die Bestimmungen in § 67 Abs. 2 IStR
i.d.F. LGBl. Nr. 83/2019 aufmerksam, welche im Zuge des Inkrafttretens der neuen
VRV 2015 ab dem Finanzjahr 2020 für die Stadt Innsbruck wie folgt normieren: „Werden Darlehen aufgenommen, die mit dem Gesamtbetrag auf einmal zur Rückzahlung fällig
werden, so sind die hiefür erforderlichen Mittel rechtzeitig bis zur Fälligkeit des Darlehens
anzulegen.“ Gemäß den Ausführungen in den erläuternden (Gesetzes-)Bemerkun-
gen soll die Stadt mit dieser Bestimmung verpflichtet werden, für die Rückzahlung
von endfälligen Darlehen entsprechend vorzusorgen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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