Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.79

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In den dazu in Vorjahren abgegebenen Stellungnahmen äußerte sich das Amt für
Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV insofern, als es sich der bestehenden
Problematik bewusst sei. Dem Vorschlag der Kontrollabteilung werde vollinhaltlich
beigepflichtet.
Die Stadt beanspruchte im Jahr 2020 erneut endfällige Ausleihungen. Vor dem Hintergrund der zu früheren Prüfberichten abgegebenen Stellungnahmen der Fachdienststelle rief die Kontrollabteilung ihre Empfehlung anlässlich der Prüfung des
Entwurfes des Rechnungsabschlusses 2020 in Erinnerung.
Sowohl im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum seinerzeitigen Bericht als auch
zu den bisherigen Follow up – Einschauen sagte das Referat Haushaltswesen und
Controlling der MA IV zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen. In
den vergangenen Jahren berichtete die zuständige Fachdienststelle weiters über
Diskussionen, Überlegungen und mögliche Lösungsansätze im städtischen Finanzbeirat. Zuletzt verwies die MA IV vor dem Hintergrund steigender Zinsmärkte im Jahr
2023 darauf, eine weitere Evaluierung unter Einbindung des Finanzbeirates vorzunehmen.
Aktuell erneut dazu befragt verwies das Referat Haushaltswesen und Controlling
der MA IV darauf, dass die Stadt Innsbruck mit Gemeinderatsbeschluss vom
25.04.2023 eine Zahlungsmittelreserve für endfällige Darlehen in Höhe von
€ 3,0 Mio. bildete. Über Empfehlung des städtischen Finanzbeirates in seiner Sitzung vom 21.11.2023 bildete die Stadt Innsbruck eine weitere Veranlagung über
den Betrag von abermals € 3,0 Mio. als Tilgungsvorsorge für endfällige Darlehen.
Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird sich die Zahlungsmittelreserve für endfällige Darlehen im Entwurf des RA 2023 somit auf insgesamt
€ 6,0 Mio. belaufen.
Die Bildung dieser Zahlungsmittelreserven geht auf eine dahingehende Empfehlung
des Finanzbeirates vom 03.05.2023 im Zusammenhang mit der Thematik der Vorsorge für endfällige Darlehen zurück. Die damalige Empfehlung lautete: „Je nach
Liquiditäts- und Budgetlage sollen in Hinkunft Mittel für endfällige Darlehenstilgungen durch
Finanzveranlagungen (zB Festgelder) zurückgehalten werden. Da man die künftige Entwicklung des Stadtbudgets nicht genau prognostizieren kann, werden aus Flexibilitätsgründen
Immobilien als zweites Standbein der Vorsorge für endfällige Darlehen einbezogen (= Anlegen im weiteren Sinne).“

Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Belegkontrolle IV. Quartal 2021
(Bericht vom 28.03.2022)

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Die Kontrollabteilung überprüfte eine Auszahlungsanordnung der Berufsfeuerwehr
an die Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) über den Betrag von brutto
€ 43,00. Unter dem Titel „Verwaltungskosten für Oldtimerclub“ gelangte dieser Betrag zur Auszahlung an die IISG. Die Detailprüfung zeigte, dass sich diese Auszahlung auf eine zwischen der Stadt Innsbruck und dem Innsbrucker Feuerwehroldtimerclub im Jahr 2016 abgeschlossene Prekariumsvereinbarung zur Garagierung
der „Igler Leiter“ in der Fahrzeughalle Weingartnerstraße 26a bezog.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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