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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.82

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UA 023010 – Melde- und Einwohnerwesen abgewickelt werden. Weiters sollten die
Benennungen der betroffenen UA angepasst werden.
Zur Follow up – Einschau 2022 bestätigte der Vorstand des Amtes „Standesamt und
Personenstandsangelegenheiten“, die Empfehlung umzusetzen. Ein Gespräch mit
der zuständigen Dienststelle in der MA IV habe stattgefunden.
Mit dem Voranschlag 2024 entsprach die Fachdienststelle der Empfehlung der Kontrollabteilung. Zum einen erfolgte eine getrennte Erfassung der gebundenen Ausgaben für die beiden Bereiche Aufenthaltsangelegenheiten und Passangelegenheiten
und eine Anpassung der einzelnen Summen an die realen Zahlen von 2022. Zum
anderen glich die MA IV die Bezeichnungen der beiden UA an die organisatorischen
Änderungen im Amt an. Der UA 023010 trägt nunmehr die Bezeichnung „Melde- u.
Einwohnerwesen, Passangel.“, der UA 023110 die Bezeichnung „Aufenthaltsangelegenheiten“.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Das Amt für Rechnungswesen der MA IV lieferte die dem Finanzamt zustehenden
Abgabenbeträge monatlich ab. Nach Einschätzung der Kontrollabteilung entsprach
diese von der Stadt offenbar seit langer Zeit gepflogene Ablieferungspraxis an das
Finanzamt nicht den im Gebührengesetz geltenden Bestimmungen. Aus Sicht der
Kontrollabteilung richtete sich nämlich die Gebührenablieferung nach § 3 Abs. 2 Z 2
GebG. Diese Bestimmung normierte zusammengefasst, dass der Rechtsträger der
Behörde die in einem Kalendervierteljahr entrichteten festen Gebühren quartalsweise an das Finanzamt abzuliefern hat. Als maßgebliche Termine galten daher der
15. April, der 15. Juli, der 15. Oktober und der 15. Jänner eines jeden Jahres.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Rechnungswesen, den von ihr aufgezeigten Sachverhalt mit dem Steuerberater der Stadt als externem Fachexperten
abzuklären. Gegebenenfalls war die Gebührenablieferung von monatlich auf quartalsmäßig anzupassen.
Nachdem von der Fachdienststelle bereits im Anhörungsverfahren zugesichert worden war, der Empfehlung nachzukommen, berichtete diese zur Follow up – Einschau 2022 ergänzend, dass die Angelegenheit zwischenzeitlich mit dem Finanzamt abgeklärt worden sei. Der zuständige Sachbearbeiter des Finanzamts habe
diesbezüglich mitgeteilt, dass die monatliche Gebührenablieferung keine Konsequenzen nach sich ziehe. Eine Umstellung auf eine quartalsmäßige Ablieferung der
Gebühren sei dennoch für das Jahr 2023 vorgesehen.
Zur Follow up – Einschau 2023 teilte der Vorstand des Amtes Rechnungswesen
letztlich mit, dass die Gebühren im ersten und zweiten Quartal des Jahres 2023
quartalsweise abgeliefert worden seien. Dabei sei es aufgrund von Nachbuchungen
von Gebühren durch die städtischen Dienststellen jedoch zu Unregelmäßigkeiten
bei der Berechnung der abzuführenden Abgabenbeträge gekommen. Eine quartalsmäßige Gebührenablieferung sei darüber hinaus aus programmtechnischer und
verwaltungsökonomischer Sicht mit einem enormen Mehraufwand verbunden.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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