Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.84

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Aus Sicht der Fachdienststelle sei es in Analogie zur Vorgehensweise bei üblichen
Trauungen außerhalb der Amtsstunden schlüssig, auch für Außentrauungen Überstunden anzuordnen. Die geleistete Zeit würde sohin als Überstunden vergütet werden. Dementsprechende Veranlassungen seien in Ausarbeitung. Die Entscheidung
hierüber obliege letztlich dem Bürgermeister. Sollte die Pauschalabgeltung dennoch
bestehen bleiben, sei diese nach § 8 NGVO zu valorisieren, da es sich eindeutig um
eine quantitative Mehrleistungsvergütung handle.
Zur Follow up – Einschau 2023 teilte die Leiterin des Amtes Personalwesen der MA I
mit, dass – abweichend von der im Rahmen der letztjährigen Follow up Einschau in
Aussicht gestellten Vorgehensweise – nun doch überlegt werde, die Pauschalabgeltung beizubehalten. Eine Berechnung zur vormals angedachten Überstundenvariante habe nämlich ergeben, dass die Mitarbeitenden hierdurch finanziell beträchtlich schlechter gestellt werden würden. Vor diesem Hintergrund werde derzeit nach
einer Lösung gesucht, die Kommissionsgebühr, welche bei Außentrauungen eingehoben wird, kostenneutral an die Mitarbeitenden weiterzugeben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Die Kontrollabteilung stellte im Bericht die besoldungsmäßigen Aspekte im Zusammenhang mit Außentrauungen dar. Dabei zeigte sie auch auf, dass die zur Auszahlung gelangenden Außentrauungspauschalen ab dem Jahr 2015 jährlich valorisiert
worden sind.
Die Kostendeckung zwischen den ausbezahlten Außentrauungspauschalen und
den vereinnahmten Kommissionsgebühren für Außentrauungen stand nicht im Vordergrund der Überlegungen. Dennoch regte die Kontrollabteilung gegenüber dem
Amt „Standesamt und Personenstandsangelegenheiten“ an, eine Erhöhung der
Kommissionsgebühr für Außentrauungen anzustreben. Dies wohlwissend, dass
eine allfällige Erhöhung der Kommissionsgebühr nur mit Unterstützung des Landes
Tirol als zuständigem Verordnungsgeber geschehen kann. Weiters wohlwissend,
dass die finanziellen Auswirkungen aufgrund der überschaubaren Anzahl an
Außentrauungen gering sind.
Die Fachdienststelle teilte in der abgegebenen Stellungnahme mit, in dieser Sache
an den Verordnungsgeber heranzutreten.
In weiterer Folge stand der Vorstand des Amtes „Standesamt und Personenstandsangelegenheiten“ im gegebenen Zusammenhang wiederholt mit Vertretern
des Landes Tirol im Austausch. Diesbezüglich berichtete er zur Follow up – Einschau 2023, dass seitens des Landes Tirol zumindest derzeit keine Erhöhung der
Kommissionsgebühr für Außentrauungen angestrebt werde. Unbeschadet der Tatsache, dass die Festlegung der Höhe dieser Gebühr nicht im Einflussbereich der
Stadt Innsbruck liege, stehe das Thema jedoch weiterhin auf ihrer Agenda. So sei
seitens der Fachdienststelle beabsichtigt, das Anliegen in den nächsten Jahren wiederholt beim Land in Erinnerung zu rufen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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