Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.3

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6.

Maglbk/71790/LA-LSA/1/SCW
Gebäude Kiebachgasse, Optionsvertrag auf Einräumung eines
Baurechtes an den städtischen
Grundstücken .341 und .342, KG
Innsbruck

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
7.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 24.04.2024:

2.

8.

Die Landeshauptstadt Innsbruck stimmt
dem Abschluss der vorliegenden Kooperationsvereinbarung zur Errichtung
eines Quartiersmanagements Rossau
mit den Kooperationspartnern Land Tirol und Wirtschaftskammer Tirol zu.
Die Mag.-Abt. IV, Immobilien, Wirtschaft und Tourismus, und die Mag.Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, werden ermächtigt, nähere
Modalitäten des Rechtsgeschäftes zu
regeln.
Maglbk/78615/BE-HR/1
Gemeinnützige städtische Betriebe, Aktualisierung der Satzungen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 24.04.2024:
Der Gemeinderat beschließt die Anpassung
der Satzungen der gemeinnützigen städtischen Betriebe "Museen und Bibliotheken",
"Forst und Gärtnerei" sowie "Kinder- und
Schulbetreuung" an die aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten.
Um eine gendergerechte Formulierung in
den angeführten Satzungen gemäß Anregung von StRin Mag.a Mayr wird ersucht.

GR-Sitzung 30.04.2024

Maglbk/37523/LA-LSA/1/SAG/4
Vorkaufsrecht Anna-DengelStraße, Löschung

Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.
10.

Maglbk/67098/LA-LSA/1/BUC/1
Mietzinse der Gastgarten-BetreiberInnen während der Pflasterung
der Altstadt

Maglbk/69214/IM-IMB/42
Quartiersmanagement Rossau,
Abschluss Kooperationsvereinbarung

1.

9.

Beschluss (bei Stimmenthaltung von StRin
Mag.a Mayr, GR Mag. Plach, ALI und
GR Schultze, 4 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 24.04.2024:
1.

Erlass des Mietzinses:
Beschluss-Vorschlag 1.a.:
Die Landeshauptstadt Innsbruck erlässt
während des gesamten Zeitraumes der
Pflasterungsarbeiten in der Altstadt
vom April 2024 bis Dezember 2025 allen GastgartenbetreiberInnen in der Altstadt den Mietzins für die Gastgartensaisonen 2024 und 2025 in Höhe von
rund € 700.000,-- (Anlage ./1. ).

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 24.04.2024:
2.

Nach Möglichkeit werden den Gastgarten-BetreiberInnen während der Pflasterungsarbeiten auf der Gastgartenfläche Ersatz-Flächen angeboten, die
kurzfristig vor Ort je nach Möglichkeit
und in Abstimmung mit der Baufirma
definiert werden. Für die Ersatz-Gastgärten wird eine Vereinbarung gemäß
Anlage ./3 abgeschlossen. Kosten
(Mietzins und Verwaltungsaufwand)
werden hiefür nicht in Rechnung gestellt.