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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.4

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-4-

11.

Maglbk/78746/LA-LSA/1/BUC/1
Bestehende Gastgartenverträge,
Änderungen der Konditionen - Reduktion der Gebühr für das Stehenlassen des Gastgartenmobiliars

Beschluss (bei Stimmenthaltung von StRin
Mag.a Mayr und GR Mag. Plach, 2 Stimmen; einstimmig):

ab 01.01.2024 Anlage ./1. des Innsbruck Tourismus zustimmend zur
Kenntnis.
2.

Die Landeshauptstadt Innsbruck nimmt
die Statuten des Beirates Kongressförderung Innsbruck Anlage .12. zustimmend zur Kenntnis.

3.

Die Mag.-Abt. IV, Immobilien, Wirtschaft und Tourismus, wird beauftragt
und ermächtigt, mit dem Innsbruck
Tourismus die näheren Abstimmungsmodalitäten in den Statuten zu regeln.

4.

Die Landeshauptstadt Innsbruck entsendet

Antrag des Stadtsenates vom 24.04.2024:
Die Landeshauptstadt Innsbruck stimmt der
Reduzierung des zusätzlichen Mietzinses
für das Stehenlassen des Gastgartenmobiliars über die Nachtstunden von derzeit 70 %
auf 35 % des jeweiligen Gesamtmietzinses
zu. Diese Reduktion des Entgeltes gilt rückwirkend ab 01.01.2024.
12.

a) das für die Agenden der Wirtschaft zuständige Mitglied des Stadtsenates als stimmberechtigtes Mitglied der Stadt Innsbruck und
b) das für die Agenden des Tourismus zuständige Mitglied des Stadtsenates als beratendes Mitglied der
Stadt Innsbruck in den Kongressförderbeirat.

MagIbk/78918/WN-StSGR/1
Wartungsvertrag für die Singletrails 2024

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 24.04.2024:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt der
Vergabe der laufenden Wartungsarbeiten/Instandhaltungsarbeiten in Form eines 3-Jahresvertrages am Arzler Alm
Trail, Hungerburgtrail, Stadtwaldtrail,
dem unteren Abschnitt des Hofwaldtrails und dem MTB Areal Rossau Teil 1 an die Fachfirma Trail Hand
Werk mit der Auftragssumme von
€ 36.000,-- netto/Jahr (gesamt
€ 108.000,-- in drei Jahren) zu.

2.

Die Stadt Innsbruck stimmt der mit der
Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten,
und der Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, abgestimmten Wartungsvereinbarung zu.

13.

14.

Die Bedeckung für den anteiligen Kongressförderbeitrag der Stadt Innsbruck
für 2024 in Höhe von € 50.000,-- ist auf
der Haushaltsstelle Fonds 780100 Finanzposition 1.757500, Förderung wissenschaftliche Kongresse und Tagungen gegeben. Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, auch in
den folgenden Jahren entsprechende
Vorsorge im Budget zu treffen.
MagIbk/41057/SUB-KU/4
Heart of Noise - Verein zur Förderung zeitgenössischer Musik und
Medienkunst, Jahressubvention

Maglbk/74771/LA-LSA/1/SAG/1

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
aufgrund von Befangenheit von GRin Denz;
gegen FPÖ und GERECHT, 7 Stimmen):

Kongressförderung

Antrag des Stadtsenates vom 10.04.2024:

Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 24.04.2024:
1.

5.

Die Landeshauptstadt Innsbruck nimmt
die Richtlinien zur Kongressförderung

GR-Sitzung 30.04.2024

Der Subventionsantrag des Kulturausschusses vom 06.03.2024 wird laut Beilage genehmigt