Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-07-11-Kurzprotokoll.pdf

- S.68

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(zu Punkt 56.5)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangtam

13. Juni 202"t ad-^wr"L0^
Gemeinderat und Stadtsenat

Innsbruck, 13. Juni 2024

A RAG
iirzung der Personalkostenerstattung für Gemeinüeratskluhs
Der Gemei"nderat möge beschließen
Der Stadtsenat wird beauftragt einen Entwurf füreine Verordnung, mit der die Geschäftsordnung des
Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck (GOGR) vom
12.07.2018 dem Gemeinderatvorzulegen, mit dem §14 (5) so abgeändertwird, dass Klubs mit bis zu
fünf Mitgliedern des Gemeinderates nur noch die Personalkosten eines Dienstnehmers im halben
Beschäftigungsausmaßund Klubs mit mehr als fünfGemeinderatsmitgliedern nur noch die
Personalkosten eines Dienstnehmers im vollen Beschäftigungsausmaßfinanziell abgegoltenwerden.
Diedadurch entstehendejährlicheEinsparungsoll einem zu errichtenden städtischenSozialfonds
"Innsbruckhilft" zugeführtwerden, der Innsbruckerinnen und Innsbruckerin Notlagen schneit und
unbürokratisch unterstützt.

Begründung:
Zusätzlichzu den 689.700 Euro an direkter Parteienförderungbekommen Gemeinderatsparteien mit
mehr als drei Mandaten auch noch eine zusätzliche Parteienförderung durch die Hintertür, nämlich über

die PersonalkostenerstattungfürGemeinderatsklubs um insgesamt527.000 Euro pro Jahr. Die Höhe
dieserversteckten Parteienförderungwurdedabeiam Beginn der letzten Gemeinderatsperiodesogar
nochmal verdoppelt bzw. um das 1, 5-facheerhöht.
Nicht nur ist diese Art und Weise der Parteienförderung intransparent und deutet auf einen starke

Selbstbedienungsmentalitätder etablierten Parteien hin, sie ist auch undemokratisch. Durch diese
versteckte Parteienförderung bekommen große Parteien pro Mandat etwa doppelt so viel Geld wie kleine
Parteien für ein und dasselbe Mandat. Ein Mandat ist also mehr an Förderung wert, wenn es einer

großen,etablierten Parteiangehört.
Bei den allermeisten Parteienförderungenist aus demokratiepolitischen Gründenallerdings das
Gegenteil der Fall. Kleine Parteien erhalten über einen Sockelbetrag, der pro Mandat um einen Fixbetrag
ansteigt, anteilsmäßig mehr Parteienförderung. Da kleine Parteien mit weniger Mandatar:innen sich die
Arbeitnur in geringerem Maßaufteilen können und deshalb umso mehraufZuarbeitangewiesensind,
ist das ein sinnvoller Ausgleich.

Ein erster Schrittzur BeseitigungdieserSchieflägewärees daherdie 2018 erhöhteFörderungder
Personalkosten zurücknehmen. Sollten Gemeinderatsklubs trotzdem mehr Personal benötigen, können

sie dies aus der Parteienförderung finanzieren, so wie es kleine Gemeinderatsparteien ohne Klub auch
tun müssen.

Spätestens seit der Einführung der undemokratischen Vier-Prozent-Hürde als einziger Gemeinde in ganz