Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.102
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Kosten iZm der
Auslobung des
Architekturwettbewerbes
Zudem hat die Stadt Innsbruck und das Land Tirol die Kosten im
Zusammenhang mit der Ende 2016/Anfang 2017 durchgeführten
Auslobung des Architekturwettbewerbes von gesamt € 72.173,12 je zur
Hälfte übernommen. Dieser Betrag vereinigte endabgerechnete Nettobaukosten in Höhe von € 65.385,13 und nicht-abzugsfähige Vorsteuer
in Höhe von € 6.787,99.
9.1 Baukostenzuschuss Bund
Bezuschussung
Bund
Der Bund hat mit Schreiben des seinerzeitigen BMöDS vom 17.07.2017
für das bundesweite American Football Zentrum in Innsbruck einen
Baukostenzuschuss von maximal € 1,0 Mio. in Aussicht gestellt. Mit
Förderungsvertrag vom 19.07.2019, abgeschlossen zwischen BMöDS
und IIG KG, ist die eingangs genannte Fördersumme sodann einer
vertraglichen Regelung zugeführt worden.
Das BMöDS hat der IIG KG mit Schreiben vom 23.07.2019 die
Genehmigung des Bundeszuschusses in Höhe von € 750,0 Tsd.
(1. Rate) mitgeteilt. Demgemäß konnte die IIG KG den ersten
Baukostenzuschuss am 30.07.2019 verbuchen. Den zweiten
Baukostenzuschuss bzw. die Schlussrate hat die IIG KG am 30.12.2020
buchhalterisch vereinnahmt. Dabei wurde ihr ein Betrag von
€ 230,0 Tsd. überwiesen.
Nach Rückzahlung des aufgrund der Unterschreitung der Errichtungskosten zu viel entrichteten Finanzierungsbeitrages hat der Bund den
Bau des American Football Zentrums mit insgesamt € 967.216,43
bezuschusst:
Buchungsdatum
IIG KG
Bezeichnung
Betrag
[€]
30.07.2019
1. Zahlung
750.000,00
30.12.2020
2. Zahlung
230.000,00
Summe Baukostenzuschüsse
980.000,00
Rückzahlung infolge Kostenunterschreitung
-12.783,57
Summe tatsächlicher Förderbeitrag
967.216,43
07.11.2023
9.2 Baukostenzuschuss Stadt Innsbruck
Buchführung
Stadt Innsbruck
Zl. MagIbk/62947/KA-PR/1
Bis einschließlich des Finanzjahres 2019 gelangte bei der Buchführung
der Stadt Innsbruck das Prinzip der Kameralistik zur Anwendung. Dabei
haben Zahlungsströme Verbuchungen durch wirksame Einnahmen und
Ausgaben ausgelöst und im Wesentlichen die Finanzierungsrechnung
abgebildet. (Spätestens) ab dem Finanzjahr 2020 hat die
Veranschlagung und Rechnungslegung durch einen auf einheitlichen
Grundsätzen beruhenden integrierten Ergebnis-, Finanzierungs- und
Vermögenshaushalt zu erfolgen.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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