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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.142

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Durch die Ableistung von gesonderten Einsatzdiensten als Bereitschaftsoder als Inspektionsoffizier wurde diesen Tagdienst-Mitarbeitern nennenswerte Mehrstunden am Gleitzeitkonto gutgeschrieben. So wurden
den in Rede stehenden Offizieren pro Schichtdienst im Schnitt 15
Überstunden bzw. pro Wochenenddienst zumindest 24 Mehrstunden
angerechnet. Im Jahr 2023 leisteten die Bediensteten auf diese Weise in
Summe rd. 986 Überstunden. Ein einziger Offizier hat beinahe 500
Überstunden durch die Verrichtung von 24-Stunden-Schichtdiensten
erzielt.
Höchstarbeitszeit

Bei Durchsicht der einzelnen Zeiterfassungsblätter stellte die Kontrollabteilung einige Auffälligkeiten bei den Mindestruhezeiten und bei den
Höchstarbeitszeiten fest.
Nach Maßgabe des I-VBG darf die Tagesdienstzeit 13 Stunden nicht
überschreiten. Im Rahmen der Einsichtnahme in die zur Verfügung
gestellten Zeitaufzeichnungen konstatierte die Kontrollabteilung vereinzelt erhöhte durchgängige Beschäftigungszeiten. So wurden beispielsweise über die Höchstgrenze der Tagesdienstzeit IST-Arbeitszeiten
(abzüglich der Ruhepausen) von 13 Stunden und mehr festgestellt.

Tägliche Ruhezeit

Wöchentliche Ruhezeit

Nach der Beendigung der Tagesdienstzeit war dem Vertragsbediensteten
eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden gemäß
I-VBG einzuräumen.
Diesbezügliche Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass basierend auf Stichproben in Einzelfällen diese gesetzliche Ruhezeitbestimmung nicht beachtet wurde. Beispielsweise wurden von einem Bediensteten nach Beendigung eines 24-Stunden-Schichtdienstes am selben Tag
nochmals zusätzlich fünf Dienststunden am Abend verrichtet. Nächster
Tag um 07:30 Uhr neuerlicher Dienstbeginn.
Nach dem I-VBG war dem Vertragsbediensteten eine ununterbrochene
wöchentliche Ruhezeit (Wochenruhezeit) von mindestens 35 Stunden
einschließlich der täglichen Ruhezeit einzuräumen. Diese Wochenruhezeit schloss grundsätzlich den Sonntag mit ein, war dies aus wichtigen
dienstlichen Gründen aber nicht möglich, einen anderen Tag der Woche.

Auch eine stichprobenartige Prüfung der wöchentlichen Ruhezeit führte
zum Ergebnis, dass in einzelnen Fällen Überschreitungen stattfanden.
Beispielsweise hat ein Bediensteter des Tagdienstes neben seinem
üblichen Aufgabenbereich überdies drei 24-Stunden-Schichtdienste in
einer Kalenderwoche geleistet.
Durchrechnungszeitraum

Empfehlungen

Entsprechend dem I-VBG darf die Wochendienstzeit innerhalb eines
Durchrechnungszeitraumes von 17 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden
nicht überschreiten. Über diese Höchstgrenze hinaus sind längere Dienstzeiten nur mit Zustimmung des Vertragsbediensteten zulässig. Die
regelmäßige Wochendienstzeit eines städtischen Vertragsbediensteten
betrug 40 Stunden.

-----------------------------------------------------------------------------------------Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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