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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.143

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Die Kontrollabteilung wies in diesem Kontext darauf hin, dass die
betreffenden Bediensteten des Tagdienstes keine Zustimmungserklärung
zur individuellen Arbeitszeit im Branddienst der Berufsfeuerwehr
Innsbruck („opting-out-Regelung“) unterfertigt haben. Somit galten die
(Schutz-)Bestimmungen des I-VBG bezüglich Höchstgrenzen der Dienstzeit.
Bei Durchsicht der elektronischen Zeiterfassungskarten der betreffenden
Bediensteten des Tagdienstes waren für die Kontrollabteilung beachtenswerte Wochendienstzeitsalden erkennbar. So konstatierte die Kontrollabteilung fallweise wöchentlich geleistete Arbeitszeiten von 60 Stunden
und mehr.
Infolge dieser außergewöhnlich hohen Anzahl an Wochendienststunden
hat die Kontrollabteilung eine Durchrechnung der Wochendienstzeit
gemäß des im I-VBG festgeschriebenen Zeitraumes durchgeführt. Hierbei
ermittelte die Kontrollabteilung mehrmals eine durchschnittlich wöchentliche Normalarbeitszeit von mehr als 50 Stunden bzw. lag diese im mehrwöchigen Beobachtungszeitraum des Öfteren sehr nahe an der Höchstgrenze.
Angesichts des vorstehend aufgezeigten Sachverhaltes regte die
Kontrollabteilung aus Gründen einer allgemeinen Fürsorgepflicht des
Arbeitgebers beim Amt Berufsfeuerwehr der MA III an, die dargelegten
dienstrechtlichen Fragestellungen, vor allem die gesetzmäßigen Höchstgrenzen der Dienstzeit und Ruhezeiten mit dem Amt für Personalwesen
der MA I zu prüfen und zu klären. Gegebenenfalls war künftig auf die Einhaltung dieser Schutzbestimmungen erhöhte Aufmerksamkeit zu legen.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Personalwesen der MA I mit, im
Sinne der Fürsorgepflicht der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Des Weiteren regte die Kontrollabteilung beim Amt Berufsfeuerwehr der
MA III an, die derzeitige Handhabung ausgebildete Offiziere sowohl im
Tagdienst (Normaldienstplan) als auch im 24-Stunden-Einsatzdienst
(Schichtdienstplan) einzusetzen, auf ihre Zweckdienlichkeit zu prüfen.
Insbesondere im Hinblick auf die Vielzahl an Schichtdiensten und damit
einhergehend auf den außerordentlichen Aufbau von Zeitguthaben und in
weiterer Folge auf die Auszahlung umfangreicher Überstunden.
Das Amt Berufsfeuerwehr der MA III sicherte im Zuge der abgegebenen
Stellungnahme zu, der Anregung der Kontrollabteilung nachzukommen.
Finanzielle Abgeltung
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass den Offizieren im
der zusätzlich geleisteten Tagdienst für die Ableistung der 24-Stunden-Dienste eine Nebengebühr
24-h-Schichtdienste
in Form einer Mehrleistungsvergütung „Branddienst“ bzw. „Wechsel-

dienst“ gewährt wurde. Für je acht geleistete Schichtdienste wird auf
deren Antrag beim Amt für Personalwesen diese branddienstbezogene
Zulage im Nachhinein zur Auszahlung gebracht. Im Jahr 2023 betrug
diese Mehrleistungsvergütung € 1.045,73.

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Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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