Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.163
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6 Die (Berufs-)Feuerwehr im städtischen Rechnungsabschluss
6.1 Betroffene Unterabschnitte
Unterabschnitte gemäß Im städtischen Rechnungsabschluss waren gemäß den Vorgaben der
VRV 2015
VRV 2015 für den Tätigkeitsbereich des Feuerwehrwesens die Unterab-
schnitte 162010 – Berufsfeuerwehr und 163000 – Freiwillige Feuerwehren eingerichtet.
6.2 Finanzierungsrechnung
Ein- und
auszahlungswirksame
Beträge
Ein Überblick über die finanzielle Gebarung im Bereich des Feuerwehrwesens der Stadt Innsbruck ließ sich anhand der Beträge der so
genannten Finanzierungsrechnung (nach VRV 2015) geben. Die Finanzierungsrechnung bildete im Unterschied zur Ergebnisrechnung lediglich
ein- und auszahlungswirksame Beträge des jeweiligen Jahres ab.
UA 162010 –
negativer Nettofinanzierungssaldo
Im Ergebnis wies der Entwurf des städtischen Rechnungsabschlusses
im Jahr 2023 einen negativen so genannten „Nettofinanzierungssaldo“
von - € 13.890.004,37 (Vorjahr 2022: - € 8.186.393,78) aus.
Eine detailliertere Betrachtung zeigte, dass sich aus der operativen
Gebarung im Jahr 2023 ein negatives Ergebnis von - € 11.772.093,64
(Vorjahr 2022: - € 10.643.546,42) ergab.
Dabei belief sich die Summe der Einzahlungen der operativen Gebarung
im Jahr 2023 auf € 745.014,57 (Vorjahr 2022: € 626.703,43). Die
Auszahlungen der operativen Gebarung betrugen im Jahr 2023
€ 12.517.108,21 (Vorjahr 2022: € 11.270.249,85).
Bei den Auszahlungen der operativen Gebarung entfiel im Jahr 2023 mit
einem Anteil von 84,41 % (Vorjahr 2022: 84,59 %) der Großteil auf
Auszahlungen für Personal. Auszahlungen für Sachaufwand schlugen im
Jahr 2023 mit einem Anteil von 15,59 % (Vorjahr 2022: 15,40 %) zu
Buche.
In der investiven Gebarung errechnete sich im Jahr 2023 ein negatives
Ergebnis von - € 2.117.910,73. Für das Vorjahr 2022 ergab sich ein
positives
Ergebnis
(also
ein
Einzahlungsüberschuss)
von
€ 2.457.152,64. Hauptverantwortlich für diese finanzielle Entwicklung
war die Zahlungsabwicklung in Bezug auf das zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung bei der Berufsfeuerwehr laufende Bauprojekt
„Neubau
Fahrzeughalle
und
Erweiterung
Bestandsgebäude“.
Insbesondere der vom Bund am 15.12.2022 für dieses Projekt erhaltene
Zuschuss nach dem Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) 2020 über
€ 3.380.000,00 bewirkte den im Jahr 2022 dokumentierten Einzahlungsüberschuss in der investiven Gebarung.
UA 162010 –
Entwicklung Geldfluss
aus der operativen
Gebarung und Nettofinanzierungssaldo
2020 bis 2023
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3
In den Jahren 2020 bis 2023 gestaltete sich die Entwicklung des Nettofinanzierungssaldos (bzw. des Geldflusses aus der operativen Gebarung)
wie folgt:
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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