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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.176

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In den prüfungsgegenständlichen Jahren 2023 (€ 110.646,23) und 2022
(€ 61.544,70) waren lediglich niedrige auszahlungswirksame Beträge
für Fahrzeuganschaffungen festzustellen. Im Jahr 2021 ergab sich im
Vergleich dazu mit € 1.720.715,35 ein höherer Betrag für die
Anschaffung von Fahrzeugen.
Auszahlungen
im Jahr 2023

Im Jahr 2023 war aus auszahlungstechnischer Sicht lediglich eine
Fahrzeuganschaffung der Berufsfeuerwehr festzustellen. Dabei handelte es sich um die Neuanschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF 1). Diese Anschaffung schlug mit Gesamtkosten von
€ 110.646,23 zu Buche.

Auszahlungen
im Jahr 2022

Der im Jahr 2022 ausbezahlte Betrag von € 61.544,70 bezog sich auf
jeweils ein hydraulisches Rettungsgerät und einen hydraulischen Türöffnungswerkzeugsatz für 2 neue Tanklöschfahrzeuge (TLFs). Der
Beschaffungs- bzw. Abnahmeprozess in Bezug auf diese beiden
Tanklöschfahrzeuge war zum Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung noch im Laufen bzw. nicht gänzlich abgeschlossen.

Auszahlungen
im Jahr 2021

Wichtige und im Hinblick auf das finanzielle Volumen größere Fahrzeuganschaffungen ergaben sich im Jahr 2021. Die Zahlungen in
Verbindung mit einer neu angeschafften Drehleiter beliefen sich
insgesamt auf € 902.741,15. Auf ein neues Tanklöschfahrzeug mit
2.000 Liter Wassertank entfielen im Jahr 2021 Auszahlungen von in
Summe € 490.086,87. Ein neues Hubschraubertankfahrzeug
verursachte Kosten von € 158.101,04. Das neue Lastfahrzeug war mit
Auszahlungen von € 178.331,59 verbunden. Zudem ergaben sich im
Jahr 2021 zwei NoVA-Rückvergütungen für ein Transportfahrzeug (TF
2) und ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF 2) im Gesamtausmaß
von € 8.545,30.

Fahrzeugliste
Berufsfeuerwehr
per 04.03.2024

Gemäß einer von der Berufsfeuerwehr bereitgestellten Fahrzeugliste
verfügte die Berufsfeuerwehr per Stichtag 04.03.2024 über insgesamt
43 Fahrzeuge (inkl. Anhänger, Stromerzeugungsgeräte, Löschtrainer,
Boote).
11.1 Fahrzeugkonzept der Berufsfeuerwehr

Fahrzeugkonzept 2020

Der Stadtsenat stimmte zuletzt in seiner Sitzung vom 02.12.2020 dem
aktualisierten Fahrzeugkonzept für die Feuerwehren der Stadt
Innsbruck (also Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren) zu.
Aktenkundig waren weiters zwei Vorgänger-Fahrzeugkonzepte aus den
Jahren 2015 und 2008.

Allgemeine Zielsetzung

Die Allgemeine Zielsetzung des Fahrzeugkonzeptes war, unter anderem
einen funktionierenden und dem taktischen Zweck entsprechenden
Fuhrpark für die Innsbrucker Feuerwehren zu gewährleisten. Die
Berufsfeuerwehr führte dabei an, dass auf die Parameter Typenreduktion, Rotation von Fahrzeugen der Berufsfeuerwehr, Planbarkeit, Alternative Antriebe sowie die Einführung eines Wechselladesystems
besonders geachtet werde.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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