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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.177

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Aktualisierungsbedarf
Fahrzeugkonzept 2020

Empfehlung

Die Kontrollabteilung stellte in Bezug auf die im Fahrzeugkonzept 2020
dokumentierte Beschaffungsplanung der Jahre 2021 bis 2025 fest, dass
es in Verbindung mit den geplanten (Ersatz-)Anschaffungen zu Abweichungen bzw. Verzögerungen kam. Dies hatte aus Sicht der Kontrollabteilung verschiedenste Gründe. Beispielhaft anzuführen waren allen
voran Verschiebungen von geplanten Fahrzeugbeschaffungen aufgrund
budgetärer Vorgaben/Restriktionen und auch feststellbare Verzögerungen im Produktionsablauf von neuen Feuerwehrfahrzeugen/Spezialfahrzeugen.
Die Kontrollabteilung empfahl der Berufsfeuerwehr der MA III, das
bestehende Fahrzeugkonzept 2020 zu aktualisieren und zu überarbeiten. Dies insbesondere im Hinblick auf die faktisch eingetretenen Abweichungen der vergangenen Beschaffungsjahre 2021 bis 2023 sowie auf
die nunmehr in Bau befindliche neue Fahrzeughalle, welche auch die
Einführung des Wechselladesystems (Wechselladefahrzeuge mit Abrollbehältern) ermöglicht.
In der abgegebenen Stellungnahme wies die Berufsfeuerwehr der MA III
darauf hin, dass sich die Überarbeitung des Fahrzeugkonzeptes aus
dem Jahr 2020 bereits in Bearbeitung befände. Nach Fertigstellung war
eine Beschlussfassung durch den Stadtsenat vorgesehen.

11.2 Fahrzeugbeschaffungen Berufsfeuerwehr 2021 bis 2023
Fahrzeuganschaffungen Anhand der bereitgestellten Prüfungsunterlagen war für die Kontrollabunter Berücksichtigung teilung ersichtlich, dass die Berufsfeuerwehr die im BetrachtungszeitBVergG 2018
raum 2021 bis 2023 auszahlungswirksamen Fahrzeugbeschaffungen

entsprechend den Regelungen des Bundesvergabegesetzes 2018
(BVergG 2018) abwickelte.
Größtenteils kam dabei das offene Verfahren zur Anwendung. Bei dieser
Verfahrensart des BVergG 2018 wird eine unbeschränkte Anzahl von
Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Dieses
Verfahren verwendete die Berufsfeuerwehr sowohl im Unter- als auch
im Oberschwellenbereich. Alle offenen Verfahren bewerkstelligte die
Berufsfeuerwehr mittels der im Stadtmagistrat zur Verfügung
gestandenen elektronischen Vergabeplattform. Somit entsprach die
Berufsfeuerwehr der gesetzlichen Verpflichtung, Vergabeverfahren im
Oberschwellenbereich mittels elektronischer Vergabe (e-Vergabe)
abzuwickeln.
Formulierungen in
verfahrenseinleitenden
Aktenvermerken

Empfehlung

In den von der Berufsfeuerwehr zu internen Dokumentationszwecken
erstellten „verfahrenseinleitenden Aktenvermerken“ erläuterte die
Berufsfeuerwehr die Entscheidungsgrundlagen für die jeweilige Wahl
des Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des BVergG 2018. Die
wiederholt von der Kontrollabteilung festgestellte Formulierung lautete
dabei wie folgt:
„Basierend auf dem geschätzten Auftragswert, wird gemäß BVergG
2018 § 46 als Vergabeverfahren das Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich gewählt.“

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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