Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.184
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Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung im April 2024 nach wie vor
im Laufen.
Anforderungsprofil
für neues Turbineneinsatzboot
Im verfahrenseinleitenden Aktenvermerk vom 21.02.2020 definierte die
Berufsfeuerwehr für das neu zu beschaffende Turbineneinsatzboot die
Eignung für Fließgewässer, die Möglichkeit der Besatzung mit 3 - 6 Personen sowie einen Rumpf in Alu-Bauweise als Anforderungskriterien.
Den geschätzten Auftragswert gab die BFI auf der Grundlage ihrer
durchgeführten Recherchen mit brutto € 200.000,00 an.
Erforderliche Umbauarbeiten am
bestehenden Bootshaus
/ Denkmalschutz
Der lange Zeitraum, innerhalb dessen sich die Berufsfeuerwehr bereits
mit der Anschaffung eines neuen Bootes beschäftigte, war primär damit
begründet, dass ein neues Boot mit den definierten Anforderungen im
bestehenden Bootshaus am Standort Haller Straße 4 nicht Platz fand.
Für die Unterbringung eines neuen Bootes wären Umbaumaßnahmen
des bestehenden Bootshauses erforderlich. Aus Sicht der
Berufsfeuerwehr entsprach das Bootshaus auch nicht den aktuellen
Anforderungen. Weiters standen die Gebäude am Standort Haller
Straße 4 (Wasser-Rettung sowie Freiwillige Feuerwehr Mühlau) – somit
auch das Bootshaus – unter Denkmalschutz. Bauliche Adaptierungen
des bestehenden Bootshauses erachtete die Berufsfeuerwehr aufgrund
des denkmalgeschützten Gebäudes als schwer bis gar nicht umsetzbar.
Ersatzanschaffung
Die Berufsfeuerwehr stellte der Kontrollabteilung im Zuge der vorgeTurbineneinsatzboot
nommenen Prüfung Unterlagen bereit, welche die Überlegungen der
weiterhin in Bearbeitung Berufsfeuerwehr im Zusammenhang mit der weiteren Vorgehensweise
bezüglich des Turbineneinsatzbootes dokumentierten. Dies unter anderem wie folgt:
Studie eines beauftragten Architekten zur Weiterentwicklung des
bestehenden Standortes Haller Straße 4 (mit Wasserrettung,
Freiwilliger Feuerwehr Mühlau inkl. Bootshaus Berufsfeuerwehr)
Dokumentation der Berufsfeuerwehr zur Suche eines möglichen
neuen Standortes für das Turbineneinsatzboot am Inn
Die diesbezügliche Rücksprache mit dem Branddirektor zeigte, dass die
Thematik des Turbineneinsatzbootes zum Zeitpunkt der Prüfung der
Kontrollabteilung nach wie vor in Bearbeitung stand und von der Berufsfeuerwehr dabei mögliche umsetzbare Varianten untersucht und weiterverfolgt werden.
12.3 Unfall Technisches Hilfeleistungsfahrzeug (THF)
Unfallereignis
Zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung im April 2024 war das
Technische Hilfeleistungsfahrzeug (THF) unfallbedingt nicht einsatzbereit. Der Unfall ereignete sich am 12.01.2023 auf der Autobahn im
Zuge einer von einem Bediensteten der Berufsfeuerwehr vorgenommenen Überstellungsfahrt.
Sachschäden
Den Sachschaden am Fremdeigentum (Leitschiene, Verteilerkästen,
Überkopfwegweiser etc.) beglich die bestehende KFZ-Haftpflichtversicherung der Stadt Innsbruck. Der Schaden am Feuerwehrfahrzeug
belastete die Stadt Innsbruck direkt, da für Feuerwehrfahrzeuge keine
Kaskoversicherung bestand. Personenschäden waren nicht zu beklagen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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