Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.186
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Die Kontrollabteilung empfahl der Berufsfeuerwehr der MA III in
Zusammenarbeit mit dem Amt für Rechnungswesen der MA IV eine
Abklärung vorzunehmen, ob und wie derartige Fahrzeuge und Gerätschaften im Hinblick auf die Bestimmungen nach § 19 VRV 2015 in der
städtischen Vermögensrechnung zu erfassen sind. Dies auch mit Blick
darauf, dass gemäß erhaltener Information des Leiters des Referates
Zentrale Dienstleistungen III in der Berufsfeuerwehr eine Reihe von
Fahrzeugen und Gerätschaften eingesetzt werden, die vom Land Tirol
gänzlich finanziert und der Stadt Innsbruck zur Nutzung überlassen sind.
Die Berufsfeuerwehr der MA III verwies in der abgegebenen Stellungnahme darauf, dass die von der Kontrollabteilung aufgezeigte Thematik
gemeinsam mit dem Amt für Rechnungswesen der MA IV geprüft und
geklärt werde. Damit werde der Empfehlung der Kontrollabteilung
entsprochen.
13 Feuerwehrbedarfsanalyse
Auftragsgegenstand
Die Berufsfeuerwehr hat im Jahr 2018 eine Feuerwehrbedarfsanalyse in
Auftrag gegeben, die das Ziel hatte, Grundlagen für die Planung der
Zukunft der Feuerwehr im Stadtgebiet von Innsbruck zu generieren. Der
Fokus sollte hierbei auf die örtliche Situierung der Innsbrucker
Feuerwehren und die damit in Zusammenhang stehende Abdeckung
des Einsatzgebietes liegen.
Als Projektgesamtziel wurde die Durchführung einer Feuerwehrbedarfsanalyse mit folgenden Eckpunkten definiert:
Analyse der IST-Situation nach definierten Parametern
Analysen zur Ausrückeordnung
Interpretation des IST-Zustandes
Ableitung von Verbesserungen
Skizzierung des SOLL-Zustandes
Auftragnehmer und
Beteiligte
Die Erstellung erfolgte federführend durch einen externen Berater, der
zuvor bereits ähnlich gelagerte Aufgabenstellungen bearbeitet hatte.
Offiziere der Berufsfeuerwehr, Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren, das Bezirksfeuerwehrkommando sowie der Landesfeuerwehrinspektor für Tirol wurden als Auskunftspersonen und Berater hinzugezogen.
Kostenrahmen
Der vom Stadtsenat genehmigte Kostenrahmen betrug € 15.000,00.
Beauftragung
Die Beauftragung erfolgte schriftlich durch den Branddirektor.
Vereinbarte
Projektdauer
Als Projektdauer wurde der Zeitraum Ende Mai bis Ende Dezember
2018 angegeben.
Auszahlungen
Im Zeitraum 17.02.2018 – 07.10.2020 wurden € 13.609,76 ausbezahlt.
Für zusätzliche Maßnahmen kamen im Jahr 2023 weitere € 1.464,60 zur
Auszahlung, sodass insgesamt € 15.074,36 ausbezahlt wurden.
Präsentation GR
Das Ergebnis der Feuerwehrbedarfsanalyse wurde im Jänner 2023 dem
Gemeinderat präsentiert und anschließend vom Stadtsenat Ende
Februar 2023 zur Kenntnis genommen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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