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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.221

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Stadtwohnung warten müssten. Folglich ist eine Begleitmaßnahme erforderlich, um dem
entgegenzuwirken.
Daher schlagen wir vor, durch die Einführung einer städtischen Mietzinszuzahlung sicherzustellen,
dass Menschen, die dringend eine Stadtwohnung benötigen, auch dann zeitnah wohnversorgt
werden können, wenn keine Wohnung gefunden werden kann, deren Wohnkostenbelastung die
jeweilige Zumutbarkeitsgrenze nicht überschreitet. Diese Zuzahlung soll zunächst insbesondere bei
dringlichen Wohnungsvergaben Anwendung finden, um die Differenz zwischen der tatsächlichen
Wohnkostenbelastung einer zuzuweisenden Stadtwohnung und der jeweils zumutbaren
Wohnkostenbelastung zu überbrücken.
Im Zuge der geplanten Schaffung eines fairen Mietmodells für alle Stadtwohnungen ist
flächendeckend sicherzustellen, dass niemand mehr als ein Drittel des Haushaltseinkommens für
das Wohnen ausgeben muss und die Gewährung einer städtischen Mietzinszuzahlung nur in
besonderen sozialen Härtefällen erforderlich ist.

Die Dringlichkeit des Antrages ist durch die Beschlussvorlage zur neuen Wohnungsvergabeliste im
Oktobergemeinderat, begründet.
Bedecku ngsvorschlag:
- Budgetposten des Ressorts für soziales und Wohnungsvergabe -Ansonsten Nachtragskredit für den
dafür vorgesehenen Budgetposten.

GR Mesut Onay

Alternative Liste Innsbruck

Alternative Liste Innsbruck Schöofstraße 9 - 6020 lnnsb1uck

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