Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.31
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 17.)
INNS"
BRUCI<
Vormerk- und Vergaberichtlinie für Wohnungen mit
Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck
Präambel
Wohnen ist ein zentrales Grundbedürfnis und steht für Sicherheit, Geborgenheit und Raum für
persönliche Entfaltung. Eine Wohnung zu haben ist eine zentrale Voraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft.
Die Stadt Innsbruck betrachtet die Schaffung nachhaltiger und leistbarer Wohn- und Lebensräume als eine ihrer Kernaufgaben und verfolgt verschiedenste Maßnahmen, leistbaren Wohnraum zu schaffen und ihren Bürger:innen zur Verfügung zu stellen. Unter anderem durch die
Errichtung von geförderten und fördernahen Miet- und Eigentumswohnungen.
Der städtische Wohnungsbestand umfasst derzeit ca. 17.500 Mietwohnungen und kann sich,
dank der vielen Wohnbauoffensiven, im langjährigen Durchschnitt um ca. 145 Wohnungen pro
Jahr vermehren. Hierbei legt die Stadt Innsbruck hohen Wert auf eine gute soziale und funktionale Durchmischung und bekennt sich zu einer transparenten, objektiven, sozial gerechten,
ausgewogenen und zukunftsorientierten Wohnungspolitik. So entsteht Lebensraum in hoher
Qualität für Einzelpersonen, Paare, Familien, Studierende, Senior:innen und Menschen mit
gesundheitlichen Einschränkungen.
Diese Richtlinie soll dementsprechend ein möglichst breites Angebot für die Innsbrucker Bürger:innen schaffen. Dabei soll sozial verträglich auf den Bedarf einer breitgefächerten, sozioökonomischen Bürger:innenstruktur eingegangen werden: d.h., die Bedürfnisse der vulnerabelsten wohnungswerbenden Personen in Innsbruck sollen ebenso Berücksichtigung finden,
wie jene Bedürfnisse des Innsbrucker Mittelstandes. Es soll ein Angebot für alle im Sinne dieser Richtlinie förderbaren Innsbrucker:innen gleichermaßen geschaffen werden. Innsbruck ist
vielfältig – das spiegelt auch diese Richtlinie wider.
Die Vergabe der Wohnungen mit Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck erfolgt gemäß den
nachfolgenden Bestimmungen. Aus dieser Richtlinie entsteht niemandem ein Rechtsanspruch
für die Vergabe einer Wohnung. Die aktuelle Wohnungsvergabe-Richtlinie des Landes Tirol
(zuletzt geändert mit 01.07.2024) und das Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 i.d.g.F. finden Berücksichtigung.
m
1,61
Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at
Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX, IBAN : AT20 2050 3033 0192 0330, UID: ATU36832905 STG D lnnsbrucker Betriebe