Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.32
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Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für die Vormerkung und die Vergabe sämtlicher Wohnungen mit Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck.
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit 01.06.2025 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Richtlinien und Beschlüsse zur Vormerkung und Vergabe von Wohnungen mit Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck.
Übergangsbestimmungen
Alle Anträge ab Inkrafttreten dieser Richtlinie fallen vollumfänglich in deren Anwendungsbereich. Bestehende Anträge, welche bereits vor Inkrafttreten dieser Richtlinie gestellt wurden,
bleiben für die Dauer des Antrags aufrecht (bei Antragsverlängerung wird die Vormerkbarkeit
nach dieser Richtlinie geprüft).
Vormerk- und Vergaberichtlinie für Wohnungen mit Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck
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