Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.70

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2024
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Vertragliche
Verpflichtungen gemäß
Dienstbarkeitsvertrag
Empfehlungen

Bezugnehmend auf die Vertragsklausel (3. Dienstbarkeitseinräumung
und Umsetzungsverpflichtung) hat die Kontrollabteilung sowohl bei der
Dienstbarkeitsbestellerin (IIG KG) als auch beim städtischen Amt für
Stadtplanung, Mobilität und Integration der MA III die vertragsgerechte
Einhaltung der festgeschriebenen Verpflichtung(en) schriftlich nachgefragt.
Die städtische Fachdienststelle der MA III teilte mit, dass eine entsprechend dem Vertrag abschließende Überprüfung des realisierten
Neubauprojektes „Football Zentrum Tivoli Innsbruck“ mangels Erhalt der
erforderlichen Benützungsbewilligung/Fertigstellungsmeldung durch die
IIG KG bis dato noch nicht erfolgte.

Die IIG KG hat im Rahmen der Anfrage sogleich dem Amt für
Stadtplanung, Mobilität und Integration die Fertigstellungsmeldung sowie
die bescheidmäßig erteilte Benützungsbewilligung der Baubehörde für
das projektgesicherte Bauvorhaben „Football Zentrum“ übermittelt.
Darüber hinaus hatte die IIG KG um alsbaldige Prüfung der vertragskonformen Ausführung der seit Juli 2020 fertiggestellten Sportstätte
ersucht.
Abschließend hielt die Kontrollabteilung fest, dass bis zum Zeitpunkt der
Prüfeinschau noch keine Begutachtung des gegenständlichen
Bauprojektes in seiner vorliegenden Form mit den im Rahmen der
Flächenwidmungsplanung geforderten Qualitätsansprüchen durch das
Amt für Stadtplanung, Mobilität und Integration erfolgte.
Die Kontrollabteilung empfahl, künftig bei ähnlich gelagerten Projektsicherungsverträgen (Dienstbarkeitsverträgen) auf die Einhaltung der
einzeln vertraglich festgeschriebenen Verpflichtungen erhöhte Aufmerksamkeit zu legen und diese gleichfalls zeitnah umzusetzen.

Des Weiteren regte die Kontrollabteilung an, dass die IIG KG nach
erfolgter endgültiger Überprüfung des im betreffenden Dienstbarkeitsvertrages bezeichneten Bauprojektes durch das städtische Amt für
Stadtplanung, Mobilität und Integration sich anschließend um die
Löschung der grundbücherlich sichergestellten Dienstbarkeit des Bauverbotes auf dem Gst. 1680 KG Pradl bemüht.
Im Anhörungsverfahren teilte die geprüfte Gesellschaft mit, dass der
Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen werde.
Einbringung der
Auf Grundlage der Vermessungsurkunde der Landeshauptstadt
vertragsgegenständlichen Innsbruck wurden Teilflächen dem im Tauschwege erworbenen Gst. 1680
Grundstücke
KG Pradl zugeschrieben. Anschließend wurde diese Grundparzelle mit

einem Flächenausmaß von 13.785 m² für das Bauvorhaben Neubau
Footballzentrum Tivoli in die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
unentgeltlich eingebracht.
Die IIG KG hat darauf das American Football Zentrum in der Wiesengasse
58 errichtet. Seit September 2020 stand dieses seinen Nutzern zur
Verfügung.

------------------------------------------------------------------------------------------Zl. MagIbk/62947/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
14