Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.71
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4 Beschlussfassungen
und vertragliche Vereinbarungen (Projektverträge)
Ermächtigung
Bürgermeister
Die Kontrollabteilung hielt fest, dass sämtliche, nachfolgend angeführte
Förderverträge von den für den Abschluss gegenständlicher
Vereinbarungen zuständigen Organen der IIG KG und der OSVI
genehmigt worden sind. Ehedem war der Bürgermeister der Stadt
Innsbruck mit Beschluss des GR vom 11.07.2019 ermächtigt worden,
alle für die erforderlichen Vertragsabschlüsse notwendigen
Gesellschafterbeschlüsse zu unterzeichnen.
4.1 Finanzierungsbeschluss Stadt Innsbruck
Finanzierungsbeschluss
Stadt Innsbruck
In seiner Sitzung am 11.10.2018 hat der Gemeinderat der Stadt
Innsbruck (nach Antrag des StS vom 10.10.2018) u.a. beschlossen, für
die Errichtung eines „Footballzentrums … einen Maximalbetrag in Höhe
von € 3,15 Mio. unter der Voraussetzung zu genehmigen, dass auch das
Land Tirol einen Beitrag zur Errichtung des Footballzentrums in
zumindest selber Höhe genehmigt …“. In diesem Zusammenhang wurde
auch auf das Schreiben des Bundesministeriums öffentlicher Dienst und
Sport vom 17.07.2018 hingewiesen, mit welchem eine Bundesförderung
von maximal € 1,0 Mio. in Aussicht gestellt worden ist.
Des Weiteren ist der Projektbericht der IIG KG vom 04.09.2018
zustimmend zur Kenntnis genommen und die Gesellschaft beauftragt
worden, dieses Projekt umzusetzen.
Darüber hinaus wurde entschieden, die OSVI mit der Bewirtschaftung
des neuen American Football Zentrums zu beauftragen.
Gesamtprognosekosten
Nicht enthaltene
Aufwendungen
Zu den von der Stadt Innsbruck anerkannten Projektkosten von
geschätzt € 7,3 Mio. bemerkte die Kontrollabteilung, dass in diesen
keine Kosten im Zusammenhang mit
Grundstücksgeschäften,
ergänzenden Adaptierungsmaßnahmen von Außenanlagen auf
Grundstücken außerhalb des Baufeldes,
der Verlegung der bestehenden Busumkehrschleife,
Adaptierungsmaßnahmen für die Cheerleading-Trainingshalle und
der Einrichtung des American Football Zentrums
enthalten sind. Auch waren die Plankosten des diesem Projekt
vorausgegangenen Architekturwettbewerbes kein Bestandteil der zuvor
genannten Summe.
4.2 Sideletter zum Fördervertrag;
abgeschlossen zwischen IIG KG, Stadt Innsbruck und Land Tirol
Mehrkosten
Kunstrasenbelag
Zl. MagIbk/62947/KA-PR/1
Infolge des Regierungsbeschlusses des Landes Tirol vom 26.03.2019
war die Schaffung von Kunstrasenplätzen mit Gummigranulatfüllung
nicht mehr förderungsfähig. Somit war auch im Hinblick auf die
Errichtung des American Football Zentrums in Innsbruck die
Anschaffung eines neuen Kunstrasenbelages anstelle des bislang
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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