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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.21

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EHH 2023 - Verwaltungs- u. Betriebsaufwand (MVAG 2222)
[€]
RA

VA

Abweichung

2023

2023

absolut

Energiebezüge

105.288,55

115.300,00

-10.011,45

-8,68%

Sonst. Transporte

629.819,06

559.400,00

70.419,06

12,59%

Postdienste

571.188,31

573.500,00

-2.311,69

-0,40%

Telekommunikationsdienste

301.651,11

300.400,00

1.251,11

0,42%

Rechts- u. Beratungsaufwand

328.172,67

393.100,00

-64.927,33

-16,52%

Versicherungen

437.093,46

529.000,00

-91.906,54

-17,37%

2.373.213,16

2.470.700,00

-97.486,84

-3,95%

Aufwendungen

Gesamt

in %

Im Vergleich zum VA 2023 war beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand ein Minderaufwand iHv € -97.486,84 (-3,95 %) festzustellen.
Diese Entwicklung war überwiegend auf Minderaufwendungen bei den
Energiebezügen (€ -10.011,45), beim Rechts- und Beratungsaufwand
(€ -64.927,33) und bei den Versicherungsleistungen (€ -91.906,54)
zurückzuführen. Die Position Sonstige Transporte wies gegenüber
dem Voranschlagswert einen Mehraufwand von € 70.419,06
(12,59 %) aus.
Leasing- u. Mietaufwand Der
Leasingund
Mietaufwand
iHv
€ 21.747.139,32
(MVAG 2223)
(Vj. € 19.648.006,96) hatte im Finanzjahr 2023 einen Anteil am

Sachaufwand ohne Transferaufwand von 19,30 % und verteilte sich
wie folgt auf die nachfolgenden Einzelpositionen:
EHH 2023 - Leasing- und Mietaufwand (MVAG 2223)
[€]
RA

VA

Abweichung

2023

2023

absolut

in %

21.722.077,19

21.732.300,00

-10.222,81

-0,05%

25.062,13

91.100,00

-66.037,87

-72,49%

21.747.139,32

21.823.400,00

-76.260,68

-0,35%

Aufwendungen
Miet- u. Pachtaufwand
Operating Leasing
Gesamt

Der Miet- und Pachtaufwand iHv € 21.722.077,19 beinhaltete Mietund Betriebskosten beispielsweise für Volksschulen € 4.564.733,75,
für Mittelschulen € 2.721.624,48, für Kindergärten € 2.046.036,88, für
Amtsgebäude € 2.016.182,52 oder für die Stadtbibliothek
€ 1.090.226,90.
Im Haushaltsjahr 2023 betrugen die Aufwendungen für das Operating
Leasing € 25.062,13 und waren im Leasingspiegel, als verpflichtende
Anlage dem Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 (Anlage 6i)
beigefügt, ausgewiesen. Hierbei konstatierte der Stadtrechnungshof,
dass der betreffende Ausweis gegenüber dem Sachkonto um € 5,86
differierte. Auf Nachfrage des Stadtrechnungshofes teilte die
zuständige Fachdienststelle mit, dass die Nachweise im Allgemeinen
auf den Finanzierungshaushalt zurückgreifen. Im Mai 2024 wurde
allerdings eine Korrekturbuchung (Kreditorengutschrift) iHv € 5,86
vorgenommen. Diese wurde nicht ausgeglichen und war somit auch
nicht im Finanzierungshaushalt enthalten.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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