Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.32

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2024
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
4.4 Rücklagen
Rechtliche
Grundlagen

Mit den Bestimmungen der VRV 2015 wurde das System der
Haushaltsrücklagen geändert. Demnach waren Haushaltsrücklagen
aus Zuweisungen vom Nettoergebnis zu bilden und auf der Passivseite
der Vermögensrechnung gesondert auszuweisen. Die „entsprechenden Zahlungsmittelreserven waren auf der Aktivseite der Vermögensrechnung unter den liquiden Mitteln“ anzuführen. Darüber hinaus
waren Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven in einem
eigenen Nachweis (Anlage 6b) des jeweiligen Rechnungsabschlusses
darzustellen.
Gemäß den Bestimmungen des IStR hat die Stadt Innsbruck zur
Sicherung der Liquidität, soweit es die finanzielle Lage gestattet, eine
Zahlungsmittelreserve für allgemeine Haushaltsrücklagen anzulegen.
Diese war gegebenenfalls nach ihrer Zweckbestimmung auszuweisen
und ertragbringend, sicher und bei Bedarf greifbar anzulegen. Zudem
durfte sie nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

Rücklagenstand
zum 31.12.2023

Den für das Finanzjahr 2023 gültigen bundesgesetzlichen Vorschriften
zufolge war dem Rechnungsabschluss ein Nachweis über den
Rücklagenstand am Beginn und am Schluss sowie über die Veränderungen während des betreffenden Finanzjahres anzuschließen.
Hinsichtlich der Zahlungsmittelreserven war insbesondere der Stand
zum 31.12. des Finanzjahres im Vergleich zum Vorjahr abzubilden.
Dementsprechend hat die Stadt Innsbruck zum Ende des Finanzjahres
2023 einen Rücklagenstand in Höhe von insgesamt rd. € 17,8 Mio.
ausgewiesen, welcher sich gegenüber dem Vorjahr um rd. € 8,5 Mio.
verringert hat.
Nachweis
Haushaltsrücklagen 2023
[€]

Rücklage
Sondervermögen KUF

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5

Verwendungszweck

Stand
31.12.2022

Sondervermögen KUF

1.359.986,15

13.909,32

1.346.076,83

Bauverbotsablöse MCI

10.965.000,00

0,00

10.965.000,00

Sportplatz Kranebitten

8.180.000,00

8.180.000,00

0,00

Erneuerungsrücklage

1.967.581,31

0,00

1.967.581,31

Universitätsrücklage

3.749.328,76

271.200,00

3.478.128,76

Haushaltsrücklagen

26.221.896,22

8.465.109,32

17.756.786,90

Entnahmen

Stand
31.12.2023

Nachdem mit Oktober des Jahres 2004 die KUF (Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck) beendet
worden war, verfiel das Sondervermögen gemäß den Bestimmungen
des Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetzes 1998
(GKUFG) zu Gunsten des Haushaltes der Stadt Innsbruck und waren
die Zinsen ausschließlich für unterschiedliche Maßnahmen der
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

31