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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.33

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Gesundheitsvorsorge für städtische Mitarbeiter zu verbrauchen (GRBeschluss vom 29.06.2005).
Gemäß GR-Beschluss vom 16.07.2020 sind die Veranlagungen angesichts des Zinsänderungsrisikos und der mangelnden Aussicht auf
künftige Erträge unverzüglich aufgelöst und die liquiden Mittel aus den
Fondsverkäufen zwischenveranlagt worden. Zum 31.12.2020 hat sich
die Rücklage für das Sondervermögen KUF auf eine Höhe von
rd. € 1.288.201,63 belaufen.
Im Hinblick auf die Mittelverwendung wurde zwischen dem Amt für
Personalwesen und der Zentral-Personalvertretung Anfang des Jahres
2021 Einvernehmen darüber erzielt, dass betreffende Kapital „zu
verrenten“ und (während eines Zeitraumes von 20 Jahren) jährlich ein
Budget in Höhe von € 68,0 Tsd. für bestimmte Vorhaben der
betrieblichen Gesundheitsvorsorge zur Verfügung zu stellen. Zum
31.12.2021 wies die Rücklage Sondervermögen KUF einen Wert von
€ 1.359.986,15 auf.
Im Jahr 2023 ist dieser Rücklage ein Betrag von € 13.909,32
entnommen worden. Davon dienten € 13.900,00 zur Bedeckung der
Ausgaben
im
Zusammenhang
mit
Untersuchungen
des
Augenhintergrundes und des Sehnervs. Insgesamt haben 278
städtische Mitarbeiter das Angebot der betrieblichen Gesundheitsvorsorge genutzt. Der Restbetrag in Höhe von € 9,32 betrifft eine
Korrekturbuchung im Konnex mit der Rücklage Sondervermögen KUF
des Vorjahres.
Rücklage Bauverbotsablöse MCI-Neubau

Die Rücklage mit der Bezeichnung „Rücklage Bauverbotsablöse MCI
Neubau“ ist auf einen Beschluss des GR vom 27.05.2021
zurückzuführen. In dieser wurde die Bildung der in Rede stehenden
zweckgebundenen Rücklage mit einem Betrag von € 5.790.000,00
beschlossen. Die besagte Höhe folgte einem Sachverständigengutachten aus dem Jahr 2012, aus welchem für das auf dem im
Eigentum der IIG KG befindlichen Grundstück lastende (obligatorische)
Bauverbot ein Ablösebetrag unter Berücksichtigung der Höchstansätze
von maximal € 5.790.000,00 bzw. mindestens € 4.620.000,00
hervorgeht. Gemäß GR-Beschluss vom 13.12.2012 verpflichtete sich
die Stadt Innsbruck gegenüber der Republik Österreich an diesen
gutachterlich ermittelten Wertansätzen bis zum 31.12.2016
festzuhalten.
Im Finanzjahr 2022 wurde dieser HH-Rücklage ein Betrag von
€ 5.175.000,00 zugeführt.
Im Geschäftsjahr 2023 sind dieser Rücklage weder finanzielle Mittel
zugeführt noch entnommen worden, weshalb ihre Höhe zum 31.12.
des genannten Jahres unverändert mit einem Betrag von
€ 10.965.000,00 ausgewiesen wurde.

Rücklage Sportplatz
Kranebitten

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5

Mit Beschluss des GR am 14.07.2022 hat die Stadt Innsbruck dem
Kauf von Grundstücksflächen der Liegenschaft EZ 90073, KG 81111,
mit der Gst. Nr. .475, 2314/1 und 2470 im Ausmaß von insgesamt
10.628 m² sowie dem Kauf von Teilflächen der Liegenschaft EZ 90073,
KG 81111 mit der Gst. Nr. 22473/1 und 2468/1 im Ausmaß von gesamt
29.372 m² zugestimmt. Das Gesamtflächenausmaß betrug somit
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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