Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.46
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Sowohl die Einzahlungen als auch die Auszahlungen waren um
rd. 33 % niedriger als die präliminierten Jahreswerte.
Der positive Geldfluss aus der operativen Gebarung und der negative
Geldfluss aus der investiven Gebarung führten zu einem negativen
Nettofinanzierungssaldo iHv € -14.954.760,35 (Vj. € 42.861.660,29).
Dieser Differenzbetrag blieb um € 36.980.739,65 über dem
prognostizierten Voranschlagswert.
Im Jahr 2023 ergab der Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit einen
negativen Saldo von € -6.095.281,05 (Vj. € -4.914.372,92), welcher
gegenüber dem veranschlagten Budgetwert um € 33.682.581,05
abwich.
Die Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (= Aufnahme von
Finanzschulden) lagen im Vergleich zum Voranschlag mit mehr als
€ 36.790.300,00 (-85,96 %) unter den veranschlagten Fremdmittelaufnahmen. Die Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
(=Tilgung von Finanzschulden) waren gegenüber den prognostizierten
Jahreswerten um € -3.107.718,95 bzw. um -20,43 % niedriger.
Der Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung stellte das
kumulierte Endergebnis der Geldflüsse aus der operativen und
investiven Gebarung sowie aus der Finanzierungstätigkeit dar. Der
Finanzierungshaushalt 2023 der Stadt Innsbruck bildete einen
negativen Saldo aus der voranschlagswirksamen Gebarung („cashflow“) von insgesamt € -21.050.041,40 (Vj. € 37.947.287,37) ab.
Die Summe der Salden aus der voranschlagswirksamen und nicht
voranschlagswirksamen Gebarung ergab die Veränderung der
städtischen liquiden Mittel im Finanzjahr 2023. Der Stadtrechnungshof
stellte eine Nettoveränderung – Differenz aus allen Einzahlungen und
Auszahlungen – an liquiden Mittel iHv € -22.576.696,20
(Vj. € 40.572.641,59) fest. Dieses aus der Finanzierungsrechnung
ersichtliche Ergebnis entsprach derselben Veränderung der liquiden
Mittel auf der Aktivseite der Vermögensrechnung 2023.
Der Stadtrechnungshof hielt zum Finanzierungshaushalt 2023 fest,
dass die Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden iHv
€ 12.105.281,05 (Vj. € 11.614.372,92) mit dem Überschuss aus der
operativen
Gebarung
im
Ausmaß
von
€ 36.953.395,84
(Vj. € 86.025.686,56) zur Gänze beglichen werden konnten. Daher
errechnete
sich
ein
(positiver)
Haushaltsausgleich
iHv
€ 24.848.114,79 (Vj. € 74.411.313,64).
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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