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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.56

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handelt, sondern lediglich um einen Hinweis, dass entsprechende
Konten im Rahmen der Möglichkeiten zulässig bebucht worden sind.
Der Stadtrechnungshof sprach eine Empfehlung an die MA IV aus, die
Dienststellen im Zuge der Erstellung der Erläuterungsnachweise darauf
hinzuweisen, dass lediglich ein Verweis auf die vorhandene
gegenseitige Bedeckung von Konten ohne weiterführende Erläuterung
ggf. nicht ausreichend sei.
Im Anhörungsverfahren teilte die MA IV mit, der Empfehlung des Stadtrechnungshofes Folge zu leisten.
Fokus
Finanzierungsrechnung

Die Auswertung des Stadtrechnungshofes erfolgte mit dem Schwerpunkt Finanzierungsrechnung auf MVAG-Ebene.

Umfang der
abgegebenen
Erläuterungen

Der Nachweis der Erläuterungen umfasste 525 erläuterte Konten,
hiervon waren 315 den Mittelverwendungsgruppen (Auszahlungen) und
210 den Mittelaufbringungsgruppen (Einzahlungen) zuzuordnen.
Die Summe der Voranschlagswerte aller jener Mittelaufbringungskonten, die zu erläutern waren, betrug gesamt rd. € 133,79 Mio.,
welchen rd. € 95,91 Mio. im Entwurf des Rechnungsabschlusses
gegenüber standen. Dies entspricht einer Differenz bzw. Mindereinzahlungen im Umfang von rd. € 37,88 Mio.
Die Summe der Voranschlagswerte aller im Nachweis der Erläuterungen ausgewiesenen Mittelverwendungskonten betrug gesamt rd.
€ 156,04 Mio., welchen rd. € 105,51 Mio. im Entwurf des Rechnungsabschlusses gegenüber standen. Dies entspricht einer Differenz bzw.
Minderauszahlungen im Umfang von rd. € 50,53 Mio.
Das heißt, im Zuge der Erläuterungen waren sowohl im Bereich der
Mittelaufbringung wie auch der Mittelverwendung maßgeblich öfter
Unterschreitungen der Voranschlagswerte zu argumentieren.
Im weiteren Verlauf nahm der Stadtrechnungshof eine Prüfung der
wesentlichen Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen (MVAG)
vor.

Einzahlungen aus
Transfers
(ohne Kapitaltransfers)
(MVAG 312)

In der MVAG 312 betrug die Abweichung zwischen den tatsächlichen
Einzahlungen und den Voranschlagswerten rd. € 5,13 Mio., d. h. es
wurden mehr Einzahlungen vereinnahmt, als im Voranschlag
vorgesehen war. Wesentlich waren höhere Personalzuschüsse des
Landes, Mittel des Teuerungsausgleiches 2023 gemäß Tiroler Finanzzuweisungsgesetz 2020, ein Ausgleichsbetrag aus dem steuerlichen
Querverbund 2022, Mehreinzahlungen aus Strafen oder auch diverse
weitere Transferleistungen des Landes.

Einzahlungen aus
Finanzerträgen
(MVAG 313)

In der MVAG 313 fanden sich zu erläuternde Konten bzw. Finanzpositionen mit dem Namen „Dividenden und Gewinnanteile von
Beteiligungen“. Der Voranschlag sah Ausschüttungen von insgesamt rd.
€ 14,36 Mio. vor, die tatsächlichen Einzahlungen betrugen € 11,70 Mio.
Maßgeblichen Anteil an den Mindereinzahlungen hatten die Ausschüttungen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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