Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.86
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Nettovermögensquote
(NVQ)
Diese Kennzahl basiert im Gegensatz zu den vorigen Kennzahlen auf
Daten der Vermögensrechnung und setzt das Nettovermögen (inkl.
Sonderposten Investitionszuschüsse) in Verhältnis zum Gesamtvermögen.
Die grundsätzliche Aussagekraft dieser Kennzahl liegt darin, in welchem Ausmaß das Vermögen mit Eigenmitteln finanziert ist.
Die Vermögensrechnung des Jahres 2023 wies ein Nettovermögen
(inkl. Sonderposten Investitionszuschüsse) von € 2.193.888.211,42
(2022: € 2.195.853.708,89) aus. In Relation zur Summe des
Gesamtvermögens
von
€ 2.965.484.495,20
(2022:
€ 2.961.655.697,73) ließ sich eine Nettovermögensquote von 73,98 %
(2022: 74,14 %) berechnen.
Differenzen
Nettovermögen (und
Nettoergebnis)
–
Empfehlung
Bei der Abstimmung des Nettovermögens gemäß Vermögensrechnung per 31.12.2023 mit dem Nettovermögen gemäß Anlage 1d –
Nettovermögensveränderungsrechnung stellte der Stadtrechnungshof
Abweichungen fest.
Konkret dokumentierte die Anlage 1d im Bereich des Nettovermögens
eine Abweichung von € 20.153,94. Darüber hinaus machte der
Stadtrechnungshof auf eine offenkundige Differenz betreffend das
Nettoergebnis des Finanzjahres 2023 in der Anlage 1d von € -4.085,08
aufmerksam.
Weiters war in diesem Zusammenhang für den Stadtrechnungshof
auffällig, dass das gemäß Ergebnisrechnung berechnete
Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen (€ -3.633.009,65) und der in
der Vermögensrechnung per 31.12.2023 ausgewiesene Saldo des
Kontos 960000 – Gewinn- und Verlustkonto (€ -3.637.094,73) um den
Betrag von € -4.085,08 nicht korrespondierten.
Der Stadtrechnungshof empfahl dem Amt für Rechnungswesen der
MA IV, die aufgezeigten Differenzen abzuklären und den Entwurf des
Rechnungsabschlusses 2023 zu korrigieren.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme bestätigte das Amt für
Rechnungswesen der MA IV, dass die erwähnten Differenzen bereits
mit der Softwarefirma geklärt und die Korrekturbuchungen durchgeführt worden wären.
Weiterführend empfahl der Stadtrechnungshof dem Amt für
Rechnungswesen der MA IV, bei künftigen Rechnungsabschlüssen
besonderes Augenmerk auf eine übereinstimmende Überleitung bzw.
einen übereinstimmenden Ausweis des Nettoergebnisses gemäß
Ergebnisrechnung in die/der Vermögensrechnung zu legen. Dafür
sollten aus Sicht des Stadtrechnungshofes künftig standardisierte
Kontrollmechanismen vorgesehen werden. Dies mit dem Ziel, dass
derartige Abweichungen bereits vor der Prüfung des Entwurfes des
Rechnungsabschlusses durch den Stadtrechnungshof im Amt für
Rechnungswesen der MA IV auffällig und gegebenenfalls korrigiert
werden können.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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