Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.87
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Das Amt für Rechnungswesen der MA IV sagte in der abgegebenen
Stellungnahme zu, der Empfehlung des Stadtrechnungshofes für
künftige Rechnungsabschlüsse zu entsprechen.
Finanzierungssaldo
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 wies im Rahmen der
(„vorläufiges Maastricht- Anlage 5b ein negatives „vorläufiges Maastricht-Ergebnis“ – also ein
Ergebnis“)
Maastricht-Defizit – im betraglichen Ausmaß von € -13.705.328,70
(2022: Maastricht-Überschuss € 42.403.617,76) aus.
Finanzierungssaldo
(„vorläufiges MaastrichtErgebnis“) – Aktivierung
„Allgemeine
Ausweichklausel“
Der Stadtrechnungshof wies auf die Aktivierung der „Allgemeinen
Ausweichklausel“ (General Escape Clause, GEC) des Stabilitäts- und
Wachstumspaktes der Europäischen Union (SWP) zur Bewältigung
der Corona-Pandemie bzw. der in diesem Zusammenhang stehenden
Einnahmenausfälle und Ausgabenerhöhungen hin. Die Fiskalregeln
des SWP für die betreffenden Jahre 2020 bis 2022 waren dadurch
(vorübergehend) gelockert bzw. de facto außer Kraft gesetzt worden.
Aufgrund des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine und der
damit in Verbindung stehenden wirtschaftlichen Folgen war diese
Aussetzung bis Ende des Jahres 2023 verlängert worden.
In Bezug auf den Finanzierungssaldo („vorläufiges MaastrichtErgebnis“) bemerkte der Stadtrechnungshof, dass diesem aufgrund
dieser aktivierten Klausel aus formaler Sicht lediglich Informationscharakter zukam.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 11.10.2024:
1. Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu. o.a. Bericht des Stadtrechnungshofes wird dem Gemeinderat am 24.10.2024 zur Kenntnis
gebracht. (einstimmig)
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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