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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.11

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28.

MagIbk/85439/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR-B51, Pradl, Bereich Maderspergerstraße 2 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. PR-B1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 7 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.11.2024:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

30.

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. RE-B24, Reichenau, Bereich Egerdachstraße 59, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.11.2024:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Erlassung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf
von einer hierzu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.
31.

29.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. RE-eF02, Reichenau, Egerdachstraße 59
Beschluss (einstimmig):

Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 68 iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

MagIbk/88463/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B60, Wilten, Bereich
Franz-Fischer-Straße 7b (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. WI-B36), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022

MagIbk/89305/SP-FW-RE/1

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.11.2024:

MagIbk/85953/SP-BB-RE/1

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.11.2024:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
32.

MagIbk/37448/SP-FW-IN/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-eF03, Innsbruck, Innrain, Bereich Mittelinsel, ehemalige Tankstelle, nordöstlich Kreuzung Anichstraße

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ALI, 2 Stimmen; gegen FPÖ und KPÖ,
10 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.11.2024:

GR-Sitzung 14.11.2024