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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.36

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des Kilometergeldes für einspurige Kraftfahrzeuge hatten aus Sicht der
Kontrollabteilung auch zum Zeitpunkt der Einschau noch Gültigkeit.
In den von der Stadt Innsbruck an die Dienstnehmer ausgegebenen
Fahrtenbüchern war dabei stets das Datum, der Abfahrts- und Zielort,
der Tachostand zu Beginn und zum Ende der Fahrt, der Grund der
Fahrt sowie die gefahrenen Kilometer zu dokumentieren.
Die Kontrollabteilung nahm u.a. Einsicht in die Fahrtenbücher und
stellte dabei fest, dass teilweise hinsichtlich des Abfahrtsortes der
Dienstfahrt bereits der Einsatzort im Fahrtenbuch als Startpunkt eingetragen wurde.
Aus Sicht der Kontrollabteilung wären in diesem Fall die Fahrten vom
Wohnort bzw. (lt. Telearbeitsvereinbarung) von der außerbetrieblichen
Arbeitsstätte, welche direkt zum Einsatzort durchgeführt wurden,
ebenfalls als Dienstfahrten im Fahrtenbuch zu dokumentieren gewesen.
Darüber hinaus sah die Kontrollabteilung auch die abgegebenen
Sammelmeldungen zur Auszahlung des Kilometergeldes ein. Auffällig
war in diesem Zusammenhang für die Kontrollabteilung, dass nur das
amtliche Kilometergeld für Kraftfahrzeuge zur Auszahlung gelangte.
Jenes für einspurige Kraftfahrzeuge kam im Zeitraum 2022 bis 2023
nicht zur Anwendung. Laut einer telefonischen Auskunft des Referenten, hat in der entsprechenden Zeitspanne lediglich ein Dienstnehmer
ein einspuriges Fahrzeug benutzt. Laut Aussage des betroffenen
Dienstnehmers wurde auf die Eintragung bei Fahrten mit dem
einspurigen Kraftfahrzeug gänzlich vergessen, da sich das Fahrtenbuch im Auto befand.
Die Kontrollabteilung empfahl daher künftig auf die Führung und
Kontrolle der Fahrtenbücher ein verstärktes Augenmerk zu legen.
Das Amt für Gemeindeabgaben teilte der Kontrollabteilung hierzu im
Anhörungsverfahren mit, dass der Empfehlung entsprochen werde.
Die eingesehenen Sammelmeldungen zur Auszahlung des Kilometergeldes wurden halbjährlich abgerechnet und betrafen die fünf Außendienstmitarbeiter. Eine entsprechende Sammelmeldung zur Auszahlung des Kilometergeldes an das Amt für Personalwesen hat laut den
eingesehenen Antragsgenehmigungen jedoch vierteljährlich zu erfolgen.
Zumal die eingesehenen Sammelmeldungen zur Auszahlung des Kilometergeldes halbjährlich erfolgten, empfahl die Kontrollabteilung dem
vorgegebenen vierteljährlichen Zeitraum künftig den Vorzug zu geben.
Im Anhörungsverfahren wurde die Kontrollabteilung seitens des Amtes
für Gemeindeabgaben informiert, dass eine Umstellung der Sammelmeldungen zur Auszahlung des Kilometergeldes von halbjährlich auf
vierteljährlich abgeklärt und allenfalls umgesetzt werde.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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