Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
- S.37
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Parkberechtigung –
Empfehlung
Ferner wurde jenen Dienstnehmern, die berechtigt sind ein Kilometergeld zu verrechnen, gestattet das entsprechende Kraftfahrzeug bei
notwendiger dienstlicher Inanspruchnahme in einer Innenstadtgarage
einzustellen. Hierfür wurde an die berechtigten Personen eine Parkkarte ausgegeben.
Die Kontrollabteilung strich heraus, dass es sich bei diesem
Sachverhalt um einen Sachbezug handelt, der einen geldwerten Vorteil
aus einem Dienstverhältnis darstellt (und nicht in Geld besteht).
Sachbezüge sind als Teile des Arbeitsentgeltes über das Lohnkonto
abzurechnen, wobei entweder ein amtlicher Wert in der Sachbezugswerteverordnung anzusetzen ist, oder dieser geldwerte Vorteil mit dem
ortsüblichen Mittelpreis des Verbraucherortes zu bewerten ist.
Bei zwei Dienstnehmern wurde dieser Sachbezug (€ 14,53 monatlich)
jedoch nicht berücksichtigt, obwohl eine Parkberechtigung in einer
Tiefgarage gegeben war.
Die Kontrollabteilung empfahl daher dem Amt für Personalwesen die
Sachbezugswerte bei den zwei erwähnten Dienstnehmern zu berücksichtigen.
Im Anhörungsverfahren wurde seitens des Amtes für Personalwesen
mitgeteilt, dass die Sachbezugswerte bei den Dienstnehmern umgehend berücksichtigt wurden.
DienstnehmerKaskoversicherung
Im Zusammenhang mit den dienstlich genutzten Privatfahrzeugen der
Dienstnehmer des Referates „Gemeindeabgaben – Einziehung“ kam
es im relevanten Zeitraum der Einschau auch zu zwei Unfällen, die
wiederum durch den Dienstgeber (u.a. administrativ) zu behandeln
waren. Die Stadtgemeinde Innsbruck hat nämlich für ihre Dienstnehmer, die ihr privates Kraftfahrzeug im dienstlichen Auftrag und im
dienstlichen Interesse einsetzen, eine Dienstnehmer-Kaskoversicherung abgeschlossen, wobei der Selbstbehalt (für den Dienstnehmer) € 250,00 pro Schadensfall betrug.
Die Einschau der Kontrollabteilung zeigte jedoch, dass bei den zwei
erwähnten Unfällen im Zusammenhang mit dem Selbstbehalt unterschiedliche Beträge (€ 250,00 bzw. € 400,00) herangezogen wurden.
Die Kontrollabteilung hat hinsichtlich der unterschiedlichen Höhen des
Selbstbehaltes daher Kontakt mit der städtischen Dienststelle der MA I
/ Allgemeine Verwaltungsdienste aufgenommen, welche die Versicherungsverträge der Stadt Innsbruck abwickelt.
Anschließend hat das Referat „Verantwortlichkeit und Integrität/Corporate Governance“ der MA I / Allgemeine Verwaltungsdienste eine
entsprechende Abklärung beim Versicherungsunternehmen durchgeführt. Im Antwortschreiben des Versicherers wurde dem erwähnten
Referat mitgeteilt, dass beim Selbstbehalt von € 400,00 aufgrund eines
internen Textierungsfehlers in der Polizze ein zu hoher Betrag
berücksichtigt worden war und der generelle Selbstbehalt in diesem
Vertrag € 250,00 beträgt. Im Ergebnis wurde der Stadt Innsbruck vom
Vertragspartner am 18.03.2024 ein Betrag in Höhe von € 157,63
überwiesen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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