Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
- S.8
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3.
Einbringung der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) übertragen,
insbesondere die Wohnbebauung samt
Kinderbetreuungseinrichtungen.
gen (Anlage ./1) , insbesondere dem Lageplan der obermoser + Partner architekten zt
gmbh vom 22.08.2024, zu.
Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Einbringungsvertrages verbundenen Steuern,
Kosten, Gebühren und Abgaben, einschließlich der Kosten der Einholung
der erforderlichen verwaltungsbehördlichen Genehmigungen und der notariellen Beglaubigungen, trägt die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG).
23.
Die Stadt Innsbruck trägt eine allfällige
Immobilienertragsteuer. Dazu wird jedoch festgehalten, dass die gegenständliche Einbringung auf der Grundlage des Art. 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 stattfindet und dafür die
steuerlichen Sonderregelungen für die
Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften in Anspruch genommen werden.
Antrag des Stadtsenates vom 06.11.2024:
Stadt Innsbruck - Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG),
Einbringung Grundstück 3516/3,
KG Hötting, zum Zwecke der Errichtung der Feuerwache Hungerburg
Beschluss (einstimmig):
1.
Da die Stadt Innsbruck zu 100 % an
der Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) beteiligt ist, steht diese
Gesellschaft unter dem beherrschenden Einfluss der Stadt Innsbruck als
Körperschaft öffentlichen Rechts und
sind diese Ausgliederung und dieses
Rechtsgeschäft demnach von der Gesellschaftsteuer, der Grunderwerbsteuer, der Eintragungsgebühr, den
Stempel- und Rechtsgebühren sowie
von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit.
22.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.11.2024:
Die Landeshauptstadt Innsbruck stimmt der
Änderung der Katastralgemeindegrenze zur
Umsetzung des Bauvorhabens "Sandwirt Junges und studentisches Wohnen" gemäß
dem gegenständlichen Antrag samt Beila-
GR-Sitzung 14.11.2024
Die Landeshauptstadt Innsbruck stimmt
dem Abschluss des Einbringungsvertrages Anlage ./1 mit der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG), FN 229813 k, und damit der
unentgeltlichen Einbringung des
Grundstücks 3516/3 KG 81111 Hötting,
zum Zwecke der Errichtung bzw. Erhaltung und Modernisierung einer zeitgemäßen Feuerwache auf der Hungerburg in Hötting, Gramartstraße 23, um
eine angemessene Einsatzbereitschaft
und Einsatzfähigkeit der Feuerwehr im
Einzugsgebiet des Stadtteiles Hungerburg und darüber hinaus gewährleisten
zu können, in die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) zu.
Von der Einbringung ausgenommen
sind jene baulichen Anlagen und Fahrnisse auf dem gegenständlichen
Grundstück, welche im Eigentum des
TC Hungerburg stehen und sich aufgrund des unter Punkt IV. 3. des gegenständlichen Vertrages (Anlage ./1)
genannten Mietvertrages samt Zusatzvereinbarung auf dem gegenständlichen Grundstück befinden.
Maglbk/89054/LA-LSA/1/WÖS
Stadt Innsbruck, Änderung der
Katastralgemeindegrenze zur Umsetzung des Bauvorhabens
"Sandwirt - Junges und studentisches Wohnen"
Maglbk/37904/LA-LSA/1/WÖS
2.
Die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) hat in ihrer Tätigkeit die
Stadt Innsbruck in der Erfüllung ihrer
Aufgaben zu unterstützen, so in der Erfüllung ihrer Aufgaben in allen Bereichen der Daseinsfürsorge, insbesondere als Eigentümerin von Liegenschaften, die der Sozialpflichtigkeit unterworfen sind. Die Gesellschaft hat
sich selbst an dieser Sozialpflichtigkeit
zu orientieren.