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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.9

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-9-

Auf dem nördlichen Teil des Grundstückes wird die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) eine neue Feuerwache in Form eines kompakten, dreigeschossigen Baukörpers errichten, mit
der Zufahrt bzw. dem Zugang von der
Gramartstraße aus.

hang mit diesem Rechtsgeschäft allenfalls anfallenden öffentlichen Abgaben,
Steuern und Gebühren sowie die Kosten der Beglaubigungen und die Kosten
des mit der Selbstberechnung beauftragten Parteienvertreters. Hingegen
trägt die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung
diejenige Vertragspartei, welche diese
für sich in Anspruch nimmt.

Der Baukörper soll aus einem Erdgeschoss bestehen, in dem die Fahrzeughalle samt Nebenräumen untergebracht sind, aus einem 1. Untergeschoss für die Vereinsräume der Freiwilligen Feuerwehr Hungerburg und
aus einem 2. Untergeschoss, in dem
die neuen Räumlichkeiten für den
TC Hungerburg untergebracht sind.
Westlich des Baukörpers soll ein neuer
Übungsplatz samt Schlagwand errichtet werden, wobei dieser Übungsplatz
öffentlich zugänglich sein und genutzt
werden können soll.

Gemäß der bisherigen Praxis verrechnet die Stadt Innsbruck für die Erstellung dieses Einbringungsvertrages
keine Verwaltungsaufwandspauschale.
Die Stadt Innsbruck trägt eine allfällige
Immobilienertragsteuer. Dazu wird jedoch festgehalten, dass die gegenständliche Einbringung auf der Grundlage des Art. 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 stattfindet und dafür die
steuerlichen Sonderregelungen für die
Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften in Anspruch genommen werden.

Die Einbringung der vertragsgegenständlichen Liegenschaft erfolgt sohin
zum Zwecke der zeitgemäßen Verwaltung von städtischen Grundstücken,
aber auch zum Zwecke der Erhaltung,
Modernisierung, Entwicklung und Bebauung städtischer Liegenschaften und
erfolgt die Übertragung der gegenständlichen Liegenschaft seitens der
Stadt Innsbruck somit insbesondere
auch mit der Aufgabe der städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der Errichtung bzw. Erhaltung
und Modernisierung einer zeitgemäßen
Feuerwache für den Schutz der Bevölkerung.

3.

Da die Stadt Innsbruck zu 100 % an
der Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) beteiligt ist, steht diese
Gesellschaft unter dem herrschenden
Einfluss der Stadt Innsbruck als Körperschaft öffentlichen Rechts und sind
diese Ausgliederung und dieses
Rechtsgeschäft demnach von der Gesellschaftsteuer, der Grunderwerbsteuer, der Eintragungsgebühr, den
Stempel- und Rechtsgebühren sowie
von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit.

Die Stadt Innsbruck hat nahezu sämtliche bebauten Liegenschaften in die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) eingebracht. Es ist Aufgabe
der Stadt Innsbruck, bebaute Liegenschaften zu verwalten, zu erhalten und
künftig zu entwickeln. Eben diese Aufgabe wird mit der gegenständlichen
Einbringung der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) übertragen,
insbesondere die Errichtung bzw. Erhaltung und Modernisierung einer zeitgemäßen Feuerwache.

Es entstehen keine über den üblichen Verwaltungsaufwand hinausgehenden Kosten.

Die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) trägt alle im Zusammen-

Die über- oder außerplanmäßige Mittelverwendung für kirchliche Angelegenheiten
wird in Höhe von € 150.000,-- genehmigt.

GR-Sitzung 14.11.2024

24.

Über- oder außerplanmäßige Mittelverwendungen 2024

24.2

Maglbk/82486/KU-NTK/1
Kirchliche Angelegenheiten, Kapitaltransfer an private Organisation
ohne Erwerbszweck (SO)

Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ, 3 Stimmen):