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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-12-12-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.11

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31.

MagIbk/90691/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B61, Wilten, Bereich
zwischen Maximilianstraße und
Müllerstraße, Peter-Mayr-Straße
und Speckbacherstraße (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. WI-B4), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.11.2024:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
gemäß § 64 TROG 2022 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
32.

MagIbk/90611/SP-BB-SA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SA-B23, Saggen, Bereich
Rennweg 24 (als Änderung des
Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SAB19), gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.11.2024:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
gemäß § 64 TROG 2022 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

GR-Sitzung 12.12.2024

33.

MagIbk/91378/SP-BB-IG/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IG-B23, Igls, Bereich Am
Bichl 31 (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. IG-B18), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 7 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.11.2024:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
gemäß § 64 TROG 2022 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
34.

MagIbk/83354/SP-PA-HA/1
Ansuchen Bebauungsplanänderung Amras

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
35.

MagIbk/84617/SP-PA-AM/1
Ansuchen Bebauungsplanänderung Höttinger Au

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.