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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-12-12-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.5

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16.

Maglbk/30837/LA-LSA/1/WÖS
Stadt Innsbruck - Schlick 2000
Schizentrum Aktiengesellschaft,
Ergänzung zum Dienstbarkeitsvertrag bezüglich Zustimmung der
Weidefreistellung

tender Bau- und technischer Maßnahmen) inhaltsgleich auch auf die Erweiterungsflächen, sohin auf das gesamte
Gebäude gemäß Einreichplan vom
27.09.2024 (Anlage ./3), erstreckt.
3.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.11.2024:
Die Landeshauptstadt Innsbruck stimmt
dem Abschluss der in der Anlage ./1 angeschlossenen Ergänzung zum Dienstbarkeitsvertrag vom 06.03.2023 zwischen der
Schlick 2000, Schizentrum Aktiengesellschaft und der Landeshauptstadt Innsbruck,
mit welchem die gegenständliche Weidefreistellung betreffend das Grundstück 1353/1
KG Telfes adaptiert wird, zu.
17.

Die Kosten für diese Erweiterung einschließlich der diesbezüglichen begleitenden baulichen und technischen
Maßnahmen, welche sich gemäß vorliegender Kostenschätzung der IISG
vom 01.10.2024 (Anlage ./4) auf vorläufig geschätzt ca. € 82.000,-- brutto
(inklusive Umsatzsteuer) belaufen, werden zwischen Land Tirol und Stadt Innsbruck nach dem Verteilungsschlüssel
65 % Land Tirol und 35 % Stadt Innsbruck geteilt. Die diesbezügliche Kostenaufteilung erfolgt auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten nach
Schlussabrechnung.

Maglbk/90034/LA-LSA/1/SCK
Betreuter Übernachtungs- und
Wärmeraum für unterstandslose
Menschen, Richard-BergerStraße 10, Winterperiode 2024/2025

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.12.2024:
1.

2.

Die Stadt Innsbruck überlässt dem
Land Tirol das in der Richard-BergerStraße 10 auf den Grundstücken 231
und 234/1, jeweils KG Mühlau, bestehende Gebäude mit einer Fläche von
ca. 392 m2 gemäß Plan der Kulmer
Holz-Leimbau GesmbH vom
15.02.2016 (Anlage ./1) sowie die im
vorliegenden Lageplan (Anlage ./2)
gelb dargestellte Außenfläche im Ausmaß von ca. 128 m2 beginnend mit
01.11.2024 gegen jederzeitigen Widerruf, längstens jedoch bis 15.05.2025
unentgeltlich zum Zwecke des Betriebes eines "Betreuten Übernachtungsund Wärmeraumes für unterstandslose
Menschen in Innsbruck".
Es wird vereinbart, dass sich die gegenständliche Nutzungsüberlassung mitsamt allen Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung - ab der erfolgten
Fertigstellung des geplanten Zubaus
um drei weitere Container (samt beglei-

GR-Sitzung 12.12.2024

Die Anschaffung und Errichtung der
Container bzw. die bauliche Erweiterung gemäß Einreichplan vom
27.09.2024 (Anlage ./3) wird durch die
lnnsbrucker Immobilien Service GmbH
(IISG) im Namen und Auftrag der Stadt
Innsbruck abgewickelt und verbleiben
die Container und sonstigen baulichen
und technischen Erweiterungen im Eigentum der Stadt Innsbruck.

4.

Die Kosten im Zusammenhang mit dem
Betrieb dieser Einrichtung, wie monatliche Betriebskosten, sowie sonstige allfällig anfallende Kosten und Gebühren
werden zwischen dem Land Tirol und
der Stadt Innsbruck so geteilt, dass das
Land Tirol 65 % und die Stadt Innsbruck 35 % von den genannten Kosten,
Aufwendungen, Gebühren etc. tragen.

5.

Die Stadt Innsbruck stimmt in diesem
Zusammenhang dem Abschluss der als
Anlage ./5 im Entwurf vorliegenden
Vereinbarung mit dem Land Tirol zu.

Die Bedeckung der anfallenden einmaligen
Kosten (im Zusammenhang mit der Containererweiterung) erfolgt im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages durch die IISG
und wird budgetär auf der Haushaltsstelle
AOB 246 (Geschäftsbesorgung) abgebildet.
Der Kostenanteil der Stadt Innsbruck im Zusammenhang mit dem Betrieb der Unter-