Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025-01-23-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l

4.

MagIbk/81648/PE-AL/16
Entwurf einer Verordnung über
die Gewährung von besonderen
Zulagen

G R - S i t z u n g
2 3 . 0 1 . 2 0 2 5

Beschluss (einstimmig):
1.

MagIbk/81648/PE-Z/1
Entwurf einer Verordnung über
die Gewährung einer einmaligen
jährlichen Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") an Bedienstete der
Landeshauptstadt Innsbruck

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 15.01.2025:
Der vorliegende Entwurf einer Verordnung
über die Gewährung einer einmaligen jährlichen Sonderzahlung an Bedienstete der
Landeshauptstadt Innsbruck wird beschlossen.
2.

Antrag des Stadtsenates vom 21.01.2025:
Der vorliegende Entwurf einer Verordnung
über die Gewährung von besonderen Zulagen wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):
Laufende bzw. Folgekosten/Jahr ca.
€ 5.000,-Die Bedeckung erfolgt über den Fonds
011010 (Personalwesen) und die Finanzposition 110 (Sammelnachweis Personal).
5.

Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.Abt. III, Fuhrparkmanagement, Beschaffung eines Allrad-Lkw mit
Ladekran

MagIbk/81648/PE-Z/2
Entwurf einer Verordnung über
die Gewährung einer allgemeinen
Zulage für Bedienstete der Landeshauptstadt Innsbruck

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.01.2025:
1.

Die Stadt Innsbruck beschließt die Beschaffung eines Allrad-LKW mit Ladekran als Ersatzbeschaffung für das
Fahrzeug I-358 IBK mit einmaligen Gesamtkosten in Höhe von brutto
€ 405.229,75.

2.

In Abweichung von der Vergabeorganisation bei der Stadt Innsbruck (Gemeinderatsbeschluss vom 12.07.2012)
nimmt der Gemeinderat für die Landeshauptstadt Innsbruck das Angebot der
Firma MAN Truck & Bus Vertrieb Österreich GesmbH vom 19.12.2024, Angebot 24-257 als Abruf aus der Rahmenvereinbarung der Bundesbeschaffung GmbH, BBG Rahmenvertrag
GZ 2801.03481.015, an.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 15.01.2025:
Der vorliegende Entwurf einer Verordnung
über die Gewährung einer allgemeinen Zulage an Bedienstete der Landeshauptstadt
Innsbruck wird beschlossen.
3.

MagIbk/81648/PE-AL/14
Entwurf einer Verordnung über
die Zulagen für leitende Bedienstete der Landeshauptstadt Innsbruck

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.01.2025:
Der vorliegende Entwurf einer Verordnung
über die Zulagen für leitende Bedienstete
der Landeshauptstadt Innsbruck wird beschlossen.

MagIbk/31394/FUM-AL/30

Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):
Einmalige Kosten von € 405.229,75, laufende bzw. Folgekosten/Jahr für Service,
Wartung, Reparaturen und Betriebsmittel
sind im Sammelnachweis 241 bedeckt.
Die Bedeckung erfolgt über den
Fonds 813000 und das Sachkonto 040310
(Fahrzeuge SN).

GR-Sitzung 23.01.2025