Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025-01-23-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

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Ausgaben dieses Jahres – 2025
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6.

Maglbk/89785/GAV-ABS/1

8.

Stadtmagistrat Innsbruck, SchuldnerIn, Forderungsabschreibung

SOZIAL-A.4
Bekenntnis zur Homeless Bill of
Rights - Erklärung der Rechte obdachloser Menschen

Beschluss (bei Stimmenthaltung von
TURSKY, 4 Stimmen; einstimmig):

Beschluss (einstimmig):

Antrag des Stadtsenates vom 21.01.2025:

Antrag des Stadtsenates vom 21.01.2025:

Die gegen

, wohnhaft in
, bestehende Forderung aus Vergnügungssteuer, Abgabennebenansprüchen, Kommunalsteuer und
Kriegsopferabgabe in Höhe von gesamt
€ 154.245,91 wird gemäß § 235 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) durch Abschreibung gelöscht.

1.

7.

Beschluss (einstimmig):

MagIbk/70508/SPO-STS/15
Bereits genehmigte Subventionsanträge des Ausschusses für
Sport und Gesundheit für den Bereich "Sport", nachträglich eingebrachte Verwendungsnachweise

Das grundlegendste Recht eines obdachlosen Menschen ist das Recht auf
Wohnen. Angebote, die den Zugang zu
angemessenen Unterkünften unterstützen, müssen für alle obdachlose Menschen zugänglich sein.

Antrag des Stadtsenates vom 21.01.2025:
2.

Zugang zu angemessenen Notunterkünften
Sofern Wohnraum nicht sofort bereitgestellt werden kann, muss das Recht auf
Zugang zu angemessenen Notunterkünften für alle obdachlosen Menschen
gewährleistet bleiben.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.01.2025:
Der Gemeinderat beschließt nach § 1
Abs. 4 Subventionsordnung 2022, dass die
nach Ablauf der Nachweisfrist eingebrachten Verwendungsnachweise für elf Subventionen aus dem Bereich Sport entsprechend
der beiliegenden Liste (Sportsubventionen Nachträglich eingebrachte Verwendungsnachweise) aufgrund der ordnungsgemäßen Prüfung durch die zuständige Fachdienststelle akzeptiert werden und in Abweichung von § 8 Abs. 6 Subventionsordnung
die SubventionswerberInnen nicht zur Rückzahlung der Subventionen aufgefordert werden.

Das Recht auf Wohnen

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 7 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 21.01.2025:
3.

Das Recht, den öffentlichen Raum zu
nutzen und sich frei darin zu bewegen
Obdachlosen Menschen sollte das
Recht gewährt werden, öffentlichen
Raum zu nutzen und sich darin frei zu
bewegen, ohne größere Einschränkungen als diejenigen, die für andere gelten.

Es entstehen keine über den üblichen Verwaltungsaufwand hinausgehenden Kosten.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.01.2025:
4.

Das Recht auf Gleichbehandlung
Die Stadtverwaltung verpflichtet sich,
sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden durch Dienstleistungen das Recht
auf Gleichbehandlung für alle wahren,
ohne diejenigen zu diskriminieren, die
obdachlos sind.

GR-Sitzung 23.01.2025