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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025-01-23-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.25

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Diese Ausgabe – 2025-01-23-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
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Die Einreichung hat in deutscher Sprache und ausschließlich in digitaler Form im PDF-Format,
während der in der Ausschreibung festgelegten Frist, über das aktuelle Vergabeportal der
Landeshauptstadt Innsbruck zu erfolgen. Es werden keine ausgedruckten Unterlagen oder
Datenträger angenommen.
Die Einreichunterlagen müssen Folgendes enthalten:
1. Datenblatt, welches online abrufbar ist, mit folgendem Inhalt:


Personendaten



Künstlerische Ausbildung (Akademie, Hochschule, Abschluss: wann, bei wem?)



Auflistung der künstlerischen Tätigkeit in Innsbruck

2. Nachweis der Bewerbungsberechtigung anhand eines Scans


der Geburtsurkunde oder



eines aktuellen Meldezettels aus dem Jahr der Einreichung, wenn man nicht in
Tirol geboren ist;

3. Aktuelles Werk-Portfolio (mit max. 30 DIN A4-Seiten) mit folgendem Inhalt:


Kurzlebenslauf des/der BewerberIn



Kurzbeschreibung zu den aktuellen Werken oder zum künstlerischen Schaffen



repräsentative Abbildungen/Fotos der aktuellen Werke bzw. des aktuellen
künstlerischen Schaffens

Mit der Übermittlung der Einreichunterlagen stimmt der/die BewerberIn den
Ausschreibungsbedingungen, der Weitergabe der Daten an die Jurymitglieder und im Falle der
Zuerkennung eines Stipendiums der Veröffentlichung dieser Daten ausdrücklich zu.
Eine neuerliche Vorlage eines bereits eingereichten Werk-Portfolios ist nicht gültig. Pro
Ausschreibung darf nur eine Einreichung pro Person erfolgen.
Personen, die eines der beiden Stipendien bereits erhalten haben, sind zur neuerlichen
Einreichung erst wieder nach fünf Jahren berechtigt.
Die Stadt Innsbruck übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der eingereichten
Dateien. Der/die BewerberIn ist selbst dafür verantwortlich, dass die eingereichten Dokumente
unbeschädigt und gut lesbar zur Verfügung stehen. Es werden ausschließlich vollständige
Einreichunterlagen zur Jurysitzung zugelassen. Fehlerhafte Dateien oder unvollständige
Einreichungen werden ausnahmslos nicht berücksichtigt.
5. Jury und Auswahlverfahren
Die Entscheidung über die Vergabe der beiden Stipendien erfolgt durch eine unabhängige
Fachjury, welche vom Kulturamt der Landeshauptstadt Innsbruck ausgewählt und eingeladen
wird.
Die Jury besteht aus drei Personen, wobei ein Jurymitglied seinen Lebensmittelpunkt in Innsbruck
haben soll und die beiden anderen nicht. Die Zusammensetzung der Jury wechselt jährlich, wobei
maximal ein Jurymitglied auch im Folgejahr noch einmal als Jurymitglied vertreten sein kann.

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