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Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-08112012.pdf

- S.11

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30.

III 9929/2012

31.

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. RE - B5/5, Pradl-Reichenau,
nordöstlichster Bereich Reichenauer Straße Nrn. 67 bis 69 (als
Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE - B5/1,)
gemäß § 56 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011

III 9930/2012
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. AL - Ö33, Arzl, Bereich nördlich Finkenbergweg/östlich
Purnhofweg (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002), gemäß
§ 32 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011

Beschluss (einstimmig):

Beschluss (einstimmig):

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte, vom
25.10.2012:

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte, vom
25.10.2012:

Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. RE - B5/5, PradlReichenau, nordöstlicher Bereich Reichenauerstraße Nrn. 67 bis 69 (als Änderung
des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. RE - B5/1), gemäß § 56 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, wird
beschlossen.

Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. AL - Ö33, Arzl, Bereich nördlich Finkenbergweg/östlich Purnhofweg (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002), gemäß § 32 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011,
wird beschlossen.

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

32.

III 6124/2012
Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. DH - B7,
Dreiheiligen, Bereich Sillinsel,
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 Tiroler
Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011

Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung GRÜNE, außer Bgm.-Stellv.in
Mag.a Pitscheider; 7 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte, vom
2.10.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH - B7, Dreiheiligen, Bereich Sillinsel, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
GR-Sitzung 8.11.2012