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Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11072013.pdf

- S.3

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-3-

5.

6.

5.

1287, KG Innsbruck, mit der künftigen
und auf Grundstück 206/4 befindlichen
Tiefgarage ein. Die Dienstbarkeitsflächen sind im Plan "Dienstbarkeiten"
grün dargestellt.

4.

Im Übrigen wird die grundbücherliche
Durchführung der Planurkunde der
Vermessung Dipl.-Ing. Heinz Ebenbichler GZ 13653/12 T2, zustimmend zur
Kenntnis genommen.

Die IVG Karl Gstrein GesmbH als Eigentümerin des Grundstückes 206/4 in
EZ 401, KG Innsbruck, räumt für sich
und ihre Rechtsnachfolger der Stadt
Innsbruck die Dienstbarkeit der Unterlassung der Unter-und Überbauung jenes Grundstreifens auf Grundstück 206/4 ein, der im Plan Dienstbarkeiten farblich dargestellt ist.

5.

Die in den Punkten 2. und 3. dargestellten Grundabtretungen erfolgen wechselseitig unentgeltlich, sodass kein Teil
dem anderen Ausgleichszahlungen zu
leisten hat.

6.

Die Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) - Caritas der Diözese
Innsbruck ist berechtigt, das öffentlichen Gut zur Baugrubensicherung mit
Ankern in Anspruch zu nehmen. Hierfür
werden seitens der Stadt Innsbruck
keine Kosten verrechnet.

7.

Für die während der Bauphase wegfallenden Kurzparkzonenstellplätze verrechnet die Stadt Innsbruck keine Gebühr.

8.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten im abzuschließenden Übereignungs- und Abtretungsvertrag zu regeln.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten im abzuschließenden Kauf-, Abtretungs- und
Dienstbarkeitsvertrag, zu regeln.
I-RA 143/2013
Stadtgemeinde Innsbruck, Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) und Caritas der Diözese
Innsbruck, Übereignungs- und
Abtretungsvertrag zwecks Neubau "Mentlvilla"

Beschluss (einstimmig):

6.

Antrag des Stadtsenates vom 3.7.2013:
1.

2.

3.

Die Stadt Innsbruck erwirbt von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) die Liegenschaft EZ 577,
KG Wilten, bestehend aus den Grundstücken 511 und 1876/10. Die Rückübereignung der EZ 577, KG Wilten, an
die Stadt Innsbruck erfolgt unentgeltlich.
Auf der Grundlage der Teilungsurkunde
des Dipl.-Ing. Heinz Ebenbichler, ausgefertigt am 24.5.2013, GZ 13653/12
T2, übereignet die Caritas der Diözese
Innsbruck der Stadt Innsbruck die Teilfläche 1 mit 39 m2 und die Teilfläche 2
mit 12 m2 zur Übernahme in das öffentliche Gut.
Weiters übereignet die Stadt Innsbruck
der Caritas der Diözese Innsbruck die
Teilfläche 3 mit 47 m2 und die Teilfläche 6 mit 19 m2.

GR-Sitzung 11.7.2013

I-RA 277/2013
Stadtgemeinde Innsbruck und
St. Paulus Gedächtniskirche an
der Sill in Innsbruck, Übereignungs- und Dienstbarkeitsvertrag,
Bauvorhaben der Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGesmbH

Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung
TSB; 1 Stimme):
Antrag des Stadtsenates vom 3.7.2013:
1.

Auf der Grundlage der Planurkunde
des Dip.-Ing. Christian Danzberger,
GZ 9651, übereignet die St. Paulus
Gedächtniskirche an der Sill in Innsbruck der Stadt Innsbruck die Teilfläche 4 mit 69 m2, die Teilfläche 7 mit
10 m2, die Teilfläche 8 mit 26 m2, die
Teilfläche 9 mit 515 m2 und die Teilfläche 10 mit 10 m2, sowie die Stadt Innsbruck der St. Paulus Gedächtniskirche
an der Sill in Innsbruck die Teilfläche 5
mit 69 m2.