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Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11072013.pdf

- S.4

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-4-

2.

Die Grundabtretungen erfolgen jeweils
unentgeltlich.

3.

Die Stadt Innsbruck räumt für sich und
ihre Rechtsnachfolger im Eigentum des
Grundstückes 1221/37 in EZ 596,
KG Pradl, der St. Paulus Gedächtniskirche an der Sill in Innsbruck als bücherliche Eigentümerin des Grundstückes 1268/4 in EZ 1412, KG Pradl, die
unentgeltliche Dienstbarkeit der Feuerwehraufstellfläche im Ausmaß von
höchstens 100 m2 auf der in Punkt 1.
genannten Planurkunde mit "Servitut
Feuerwehraufstellfläche" bezeichneten
Dienstbarkeitsfläche ein.

4.

5.

Die St. Paulus Gedächtniskirche an der
Sill in Innsbruck räumt für sich und ihre
Rechtsnachfolge im Eigentum der
Grundstücke 1268/1 und 1268/4 in EZ
1412, KG Pradl, der Stadt Innsbruck
und deren Rechtsnachfolger die unentgeltliche Dienstbarkeit des öffentlichen
Durchganges auf einem Gehweg mit
einer Mindestbreite von 2,50 m auf der
in Punkt 1. genannten Planurkunde mit
"Servitutsrecht für öffentlichen Durchgang" bezeichneten Dienstbarkeitsfläche auf den Grundstücken 1268/1 und
1268/4 ein.

keitsfläche auf den Grundstücken 1268/1
und 1268/4 ein. Die Dienstbarkeitseinräumung ist befristet mit der Dauer des zwischen der St. Paulus Gedächtniskirche und
der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
WohnungsGesmbH (NHT) abgeschlossenen Vorvertrages zu einem Baurechtsvertrag vom 5./17.4.2012 bzw. der abzuschließenden Aufsandungsurkunde.
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung
TSB; 1 Stimme):
Vorstehender von Bgm.in Mag.a OppitzPlörer eingebrachter Abänderungsantrag
wird abgelehnt.
Auf Grund der Beschlussfassung des vierten Punktes des Antrages wird der Tagesordnungspunkt " Flächenwidmungsplan
Nr. RE - F9, Reichenau, Eckbereich Reichenauer Straße und Hirschberggasse (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. RE - F7), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011, von der Tagesordnung abgesetzt.
7.

I-RA 509/2013
Stadtgemeinde Innsbruck und
Burton Sportartikel GesmbH, Verlängerungsoption auf die bestehenden Mietverhältnisse am Objekt Haller Straße Nr. 111

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten im abzuschließenden Übereignungs-und
Dienstbarkeitsvertrag zu regeln.

Abänderungsantrag von Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer zu Punkt 4.:

Beschluss (einstimmig):

Die St. Paulus Gedächtniskirche an der Sill
in Innsbruck als grundbücherliche Eigentümerin bzw. die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT) als
Baurechtsnehmerin auf Grund des Vorvertrages zu einem Baurechtsvertrag vom
5./17.4.2012 räumen für sich und ihre
Rechtsnachfolger im Eigentum der Grundstücke 1268/1 und 1268/4, KG Pradl, in den
für diese Grundstücke zu eröffnenden Baurechtseinlagen der Stadt Innsbruck und deren Rechtsnachfolger die unentgeltliche
Dienstbarkeit des öffentlichen Durchganges
auf einem Gehweg mit einer Mindestbreite
von 2,50 m auf der in Punkt 1 genannten
Planurkunde mit "Servitutsrecht für öffentlichen Durchgang" bezeichneten Dienstbar-

1.

Die Stadt Innsbruck räumt der Burton
Sportartikel GesmbH sowie deren
Rechtsnachfolger die Verlängerungsoption auf die bestehenden Mietverhältnisse am Objekt Haller Straße Nr. 111, 6020 Innsbruck (Grundstück 337/4, KG 81121 Mühlau) um
weitere fünf Jahre, sohin bis zum
31.12.2027, unter Beibehaltung sämtlicher Rechte und Pflichten, ein.

2.

Die Ausübung der Option hat bis längstens 30.6.2022 mittels eingeschriebenem Brief an die Stadt Innsbruck zu erfolgen.

GR-Sitzung 11.7.2013

Antrag des Stadtsenates vom 3.7.2013: