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Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11102012.pdf

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-1-

geltlich das Servitut des öffentlichen
Gehrechtes ein. Die bauliche Erhaltung des Gehweges übernimmt die
Stadtgemeinde Innsbruck als Servitutsberechtigte.

K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
1 1 . 1 0 . 2 0 1 2

1.

I-Präs. 344e/2012
Entwurf einer Richtlinie der Landeshauptstadt Innsbruck für
Grabungsarbeiten in öffentlichen
Verkehrsflächen und den dazugehörenden Anlagen (Grabungsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2012 - GrO

3.

Die im Projekt vorgesehenen Bäume
befinden sich auf BIG-Grund. Die
Pflanzung, Erhaltung und Betretung
dieser Bäume obliegt der Stadtgemeinde Innsbruck. Die BundesimmobiliengesmbH (BIG) räumt der Stadtgemeinde Innsbruck unentgeltlich ein
entsprechendes Servitut ein.

4.

Mit der näheren vertraglichen Ausgestaltung und Formulierung des
Tausch- und Servitutsvertrages wird
die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, beauftragt.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.9.2012:
Beiliegender Entwurf einer Richtlinie für
Grabungsarbeiten in öffentlichen Verkehrsflächen und den dazugehörenden
Anlagen (Grabungsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2012 - GrO) wird
beschlossen.
2.

Deponie Ahrental, Nachtragsvereinbarung über reduzierte
Pachtentgelte
Beschluss (einstimmig):

Straßenausbau Innrain im Bereich Haus Nr. 50, Grundtausch
mit der BundesimmobiliengesmbH (BIG)

Antrag des Stadtsenates vom 7.8.2012:

Antrag des Stadtsenates vom 7.8.2012:

2.

I-RA 18/2012

I-Präs. 418e/2011

Beschluss (einstimmig):
1.

3.

Im Bereich Innrain 50 tauscht und
übergibt die BundesimmobiliengesmbH (BIG) vorbehaltlich Schlussvermessung eine Teilfläche von 162
m2 aus Grundstück 1187, Grundbuch
Innsbruck, an die Stadtgemeinde
Innsbruck und erhält dafür im
Tauschweg eine Teilfläche im Ausmaß von 162 m2 aus dem städtischen
Grundstück 1290, Grundbuch Innsbruck. Es wird flächengleicher Tausch
vereinbart. Dieses Rechtsgeschäft ist
aufschiebend bedingt bis zur Exkamerierung der Teilfläche aus Grundstück 1290, Grundbuch Innsbruck.
Der künftige Gehweg bis zur Hauskante liegt auf BIG-Grund. Die BundesimmobiliengesmbH (BIG) räumt
der Stadtgemeinde Innsbruck unent-

GR-Sitzung 11.10.2012

Unter Verweis auf die Schreiben der Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) AG vom
9.1.2012 und 27.2.2012 stimmt die Stadtgemeinde Innsbruck der Reduktion der
Tonnagenpacht sowie den in der Anlage
befindlichen Nachtragsvereinbarungen
unter der Voraussetzung, dass der Stad
Innsbruck keine Kosten erwachsen, zu.
4.

I-RA 356/2008
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf einer Teilfläche des städtischen Grundstückes 2493/1, KG
Hötting, an Weinberg Bauträger
& Projektentwicklungs GesmbH
und Arch. Dipl.-Ing. Schönthaler
Franz für Wohnbauprojekt in
Kranebitten und Abschluss
eines Optionsvertrages

Antrag des Stadtsenates vom 3.10.2012:
Die Stadt Innsbruck schließt mit der Weinberg Bauträger & Projektentwicklungs
GesmbH, FN 381556 m Dipl.-Ing. Franz