Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11102012.pdf

- S.78

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Kautionseinhebung

13) Grundsätzliche Überlegungen zur Einhebung einer Kaution als Sicherstellung für die Kosten einer allfälligen Bodenverunreinigung.
In der Stellungnahme teilte das Referat Liegenschaftsangelegenheiten mit, dass die Anregung der Kontrollabteilung, für die Kosten
einer allfälligen Bodenverunreinigung eine Kaution einzuheben,
empfehlenswert und jedenfalls zu überdenken sei.

Betriebsanlagengenehmigung als Voraussetzung für die Begründung eines Mietverhältnisses

14) Eingehen von Bestandverhältnissen erst bei positiver Aussicht auf
Erteilung einer für den Verwendungszweck erforderlichen Betriebsanlagengenehmigung.
Im Anhörungsverfahren wurde dazu angemerkt, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung grundsätzlich zu überlegen wäre, wobei
die Erlangung einer Betriebsanlagengenehmigung mit einer gewissen Vorlaufzeit verbunden sei. Unabhängig davon sei in den Mietverträgen i.d.R. eine Bestimmung enthalten, welche sinngemäß besage, dass sich der Bestandnehmer trotz Abschluss des Bestandverhältnisses um sämtliche behördliche Genehmigungen kümmern
müsse. Sollte der Mieter die Betriebsanlagengenehmigung nicht
bekommen, so könne er auch den Mietzweck nicht erfüllen und
stelle dies einen ao. Kündigungsgrund dar.

Beschluss des Kontrollausschusses vom 20.09.2012:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 11.10.2012 zur Kenntnis gebracht.

Zl. KA-01447/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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