Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11102012.pdf

- S.79

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Zl. KA-06018/2012

BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
II. QUARTAL 2012
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, II. Quartal 2012, eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 20.09.2012 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 22.08.2012, Zl. KA-06018/2012,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die bei
der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungs(allenfalls auch Berichtigungs-) anordnungen samt den dazugehörigen
Belegen genommen. Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im
Rahmen der Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den
Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit
gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Das gem. § 52 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
Das Amt für Straßenbetrieb beglich eine Rechnung in Höhe von
€ 87,89, für welche innerhalb von 14 Tagen ein Skontoabzug von 3 %
gewährt wurde. Auf der Rechnung war ausdrücklich festgehalten, dass
zu Unrecht erfolgte Skontoabzüge rückgefordert bzw. nötigenfalls gerichtlich eingeklagt würden. Innerhalb einer Woche wurde die Rechnungsprüfung und Fertigung der Auszahlungsordnung mit einem skontierten Rechnungsbetrag sowie einem Fälligkeitsdatum außerhalb der
Skontofrist durchgeführt.
Die Kontrollabteilung monierte die verspätete Überweisung aufgrund
des späten Fälligkeitsdatums der Auszahlungsordnung sowie den
Skontoabzug trotz Zahlung außerhalb der Skontofrist, da seitens des
Rechnungsstellers ausdrücklich auf eine Rückforderung von zu Unrecht in Abzug gebrachten Skontobeträgen aufmerksam gemacht wurde und eine etwaige Nachzahlung zu einem im Vergleich zum Geldbetrag unverhältnismäßig großen Aufwand führen würde.

Zl. KA-06018/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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